Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften.
Unabhängig von der Größe sorgen wir dafür, dass der Jahresabschluss fristgerecht erstellt wird. Das Firmenbuchgericht verhängt bei Kapitalgesellschaften automatisch eine Strafe, wenn der Jahresabschluss nicht binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag eingereicht wurde.
Das Erstellen des Jahresabschlusses ist aber nur ein Teil unserer Leistung. Das Gespräch über den Jahresabschluss wird nicht nur zur Analyse des abgelaufenen Geschäftsjahres genutzt, sondern soll auch Hinweise auf die künftige Entwicklung und damit verbundene notwendige Schritte geben.
Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Präsentation Ihres Jahresabschlusses bei Dritten (Banken, Partnern, Risikokapitalgebern).
Unsere Leistungen umfassen in diesem Zusammenhang:
- Erstellung des Jahresabschlusses bzw. der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- Darstellung der Werte im Vergleich zum Vorjahr
- Durchführung von Um- und Abschlussbuchungen
- Durchsicht der Buchhaltungskonten
- Führung des Anlagenverzeichnisses
- Erstellen des Anlagenspiegels
- Berechnung von Rückstellungen
- Nutzung von Investitionsbegünstigungen
- Check bewertungsrechtlicher Ansätze (Rückstellungen, Wertberichtigungen)
- Erläuterungen der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung
- Erstellung des Anhangs bei Kapitalgesellschaften
- Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
- Erstellung der Unterlagen für das Firmenbuch
- Einreichung des Jahresabschlusses beim Firmenbuchgericht
- Besprechung des Jahresabschlusses
- Begleitung bei Bankgesprächen