Erfolgreich steuern

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Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Artikel zum Thema: Beihilfe

Weitere Unterstützungsmaßnahmen in der Sozialversicherung gegen die Pandemie

Februar 2021
Kategorien: Klienten-Info

Neben kontinuierlichen Fördermaßnahmen und steuerlichen Unterstützungen gegen den Umsatzausfall der Unternehmen (seitens des BMFs), ergreift auch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) entsprechende Schritte, um von Seiten der Sozialversicherung die coronabedingten Liquiditätsprobleme der heimischen Betriebe in den Griff zu bekommen. Überdies soll auch zur Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen beigetragen werden. Konkret ist ein 2-Phasen-Modell vorgesehen, durch welches noch (coronabedingt) ausständige (Sozialversicherungs)Beiträge (d.h., Beitragsrückstände) möglichst bis Jahresende (2021) beglichen bzw. in weiterer Folge mit Ratenvereinbarungen getilgt werden können.

In Phase 1 sollen die bis einschließlich 31.3.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände beglichen bzw. - je nach finanzieller Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens - weitestgehend reduziert werden. Als Mittel dafür dienen Ratenvereinbarungen bis längstens 30. Juni 2022. Die Anträge auf diese Ratenvereinbarungen können im März gestellt werden. Phase 2 hat zum Ziel, etwaige am 30. Juni 2022 noch verbleibende Beitragsrückstände mittelfristig abzubauen. Der dafür angesetzte zeitliche Rahmen geht bis 31.3.2024, wobei einige Anforderungen an die Inanspruchnahme geknüpft sind (etwa die Glaubhaftmachung, dass der zum 30.6.2022 verbliebene Beitragsrückstand zusätzlich zu den laufend anfallenden Sozialversicherungsbeiträgen entrichtet werden kann).

Als unterstützende Maßnahme werden die gesetzlichen Verzugszinsen für den Zeitraum 1. April 2021 bis 30. Juni 2022 um 2 Prozentpunkte und somit auf 1,38% gesenkt. Ausgenommen von den Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen sind Sozialversicherungsbeiträge, welche in Beihilfen, Erstattungen oder Vergütungen für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung enthalten sind. Diese Beiträge müssen den gesetzlichen Regelungen entsprechend bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonats an die ÖGK entrichtet werden (auch um die Ratenvereinbarungen aufrechterhalten zu können). Überdies ist zu beachten, dass trotz dieser Erleichterungen und der pandemiebedingten Ausnahmesituation die Grundregeln der Lohnverrechnung weiterhin gelten und die gesetzlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen eingehalten werden müssen. Ebenso müssen Meldeverpflichtungen fristgerecht erledigt werden.

Bild: © Adobe Stock - jirsak

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