Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

ORF-Beitragspflicht für Unternehmen seit Jahresbeginn

Februar 2024
Kategorien: Klienten-Info

Mit 1.1.2024 ist die neue ORF-Beitragspflicht in Kraft getreten, welche die bis dahin gültige GIS-Gebühr ersetzt. Da es nunmehr keine Voraussetzung für die Gebührenpflicht ist, dass eine Rundfunkempfangseinrichtung vorhanden ist, wird die Anzahl der Beitragspflichtigen gerade im Bereich der Unternehmen deutlich steigen. Die ORF-Beitragspflicht ist eng mit der Kommunalsteuerpflicht verknüpft - so sind jene Unternehmen zur Leistung des ORF-Beitrags verpflichtet, die im Jahr 2023 in einer Gemeinde über eine Kommunalsteuer-Betriebsstätte verfügt haben und Kommunalsteuer entrichten mussten. Das gilt für jede Person, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, wobei für die Kommunalsteuer vorgesehene Befreiungen auch für den ORF-Beitrag gelten.

Rechnerisch betrachtet ergibt sich die Gesamtsumme des von dem Unternehmen zu entrichtenden ORF-Beitrags aus der monatlichen Anzahl der ORF-Beiträge, welche sich wiederum aus der Kommunalsteuerbemessungsgrundlage der jeweiligen Betriebsstätte für den jeweiligen Monat ableitet. Hierbei ist folgende Staffelung zu beachten:

Kommunalsteuerbemessungsgrundlage

Anzahl der ORF-Beiträge
pro Betriebsstätte

Bis 1,6 Mio. €

1

Bis 3 Mio. €

2

Bis 10 Mio. €

7

Bis 50 Mio. €

10

Bis 90 Mio. €

20

Über 90 Mio. €

50

Maximal können jedoch für ein Unternehmen für ein Kalendermonat 100 ORF-Beiträge anfallen - selbst wenn mehrere Betriebsstätten i.S.d. Kommunalsteuer vorliegen. "Ein (1) ORF-Beitrag" beträgt für die Jahre 2024 bis 2026 15,3 € pro Monat, daher beläuft sich die höchstmögliche Belastung an ORF-Beiträgen für ein Unternehmen pro Monat auf 1.530 €. Der ORF-Beitrag pro Monat liegt damit deutlich unter der bisherigen GIS-Gebühr. Abhängig vom jeweiligen Bundesland kann es zusätzlich zu monatlichen Landesabgaben auf den ORF-Beitrag kommen. Aktuell machen die Landesabgaben monatlich zwischen 3,10 € und 4,60 € aus (in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Tirol und Steiermark).

Der Beginn und das Ende der ORF-Beitragspflicht sind der ORF-Beitrags Service GmbH zu melden. Meldeverstöße i.Z.m. ORF-Beiträgen können mit Verwaltungsstrafen von bis zu 2.180 € geahndet werden.

Bild: © Adobe Stock - elmar gubisch

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.