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- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

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Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Österreichweiter "Reparaturbonus 2.0"

Oktober 2023
Kategorien: Klienten-Info

Seit 25. September 2023 kann österreichweit der Reparaturbonus wieder in Anspruch genommen werden - wenngleich mit ein paar Änderungen zur Erstversion der Förderung (siehe dazu Beitrag aus dem August 2022). Nunmehr sind verstärkte Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, nachdem es in der Vergangenheit mitunter zu Betrugsfällen gekommen ist. Die größte Änderung besteht folglich darin, dass die Förderung nun direkt an die Kundinnen und Kunden ausbezahlt wird, anstelle über die Reparaturbetriebe abgewickelt zu werden.

Gefördert wird die Reparatur von Haushaltselektrogeräten wie z.B. Smartphones, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kaffeemaschinen. Dabei handelt es sich um Geräte, die mit einem Netzkabel, einem Akku, einer Batterie oder einem Solarmodul betrieben werden. Ausgeschlossen vom Reparaturbonus sind hingegen z.B. ein Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, eine Photovoltaikanlage, Windturbine usw. Zielsetzung der Förderung ist, durch die Reparatur die Lebensdauer der Geräte zu verlängern, um Ressourcen zu sparen und Elektroschrott zu vermeiden. Die Fördermittel stammen aus EU-Fonds und die Förderung (50 % der Instandsetzungskosten, maximal 200 € pro Gerät) soll ca. nach 4 bis 6 Wochen auf dem Konto des Antragstellers eingehen.

Technisch funktioniert der Reparaturbonus so, dass die Reparatur vom Kunden vorfinanziert werden muss - bei der Beantragung muss auch eine Kontonummer für die spätere Überweisung des Reparaturbonus angegeben werden. Der Reparaturbetrieb reicht die Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein, die als Förderabwicklungsstelle agiert. Ähnlich wie bei der früheren Förderung muss auf www.reparaturbonus.at vor Instandsetzung des Geräts ein Reparaturbon beantragt werden (ähnlich einer Registrierung sind Adress- und Kontaktdaten, Kontonummer etc. anzugeben). Danach kann ein Reparaturbon erstellt werden, welcher innerhalb von 3 Wochen bei einem Partnerbetrieb eingelöst werden kann. Die insgesamt 2.000 Partnerbetriebe sind auch unter www.reparaturbonus.at zu finden.Die Reparaturbons können so lange beantragt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind - längstens jedoch bis zum 31. März 2026. Ein Bon kann pro Reparatur eingelöst werden, danach kann ein weiterer Bon für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden usw.

Bild: © Adobe Stock - hkama

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Karall & Handler
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