Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Coronavirus: Dienstfreistellung von Risikogruppen

Bundesregierung schafft Klarheit, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben.

Besonderes Augenmerk muß beim Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin jener Gruppe geschenkt werden, die im medizinischen Sinne einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist. Das gilt jetzt umso mehr, als in absehbarer Zukunft durch die schrittweise Zurücknahme der Betriebsschließungen die Intensität des wirtschaftlichen Lebens und damit die Häufigkeit von Kontakten wieder zunehmen wird.

Risikogruppen von Experten definiert

In den vergangenen Wochen hat eine Expertengruppe die besonderen Risikogruppen definiert und einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Gestern wurden im Zuge einer Pressekonferenz weitere Details zum besonderen Schutz dieser Gruppe vorgestellt. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses im Nationalrat, tritt die Regelung mit 4. Mai in Kraft.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Die auf Basis der Kriterien der Expertengruppe erstellte Liste von Betroffenen umfasst österreichweit rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Der Dachverband der Sozialversicherungsträger muss die Beschäftigten bei individueller Zugehörigkeit zur Risikogruppe informieren
  • Daraufhin beurteilen Ärzte die individuelle Situation der Betroffenen und stellen gegebenenfalls ein Risikoattest aus. Das Risikoattest kann auch ohne vorliegendem Informationsschreiben des Dachverbands ausgestellt werden
  • Wenn Arbeitnehmer ein Risikoattest vorlegen, können Vorgesetzte in den Betrieben gemeinsam im Einvernehmen mit betroffenen Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen. Dafür gilt folgender Stufenplan:
    • Es ist zu prüfen, ob es möglich ist, besondere Vorkehrungen am Arbeitsplatz im Betrieb umzusetzen.
    • Dort, wo das nicht möglich ist, ist die Arbeit von zuhause zu erledigen.
    • Wenn auch das nicht realisierbar ist, greift die völlige Freistellung von der Arbeitsleistung.
  • Erfreulich ist, dass im Falle der Notwendigkeit der vollständigen Freistellung dem Arbeitgeber die Lohnkosten zur Gänze (inkl. der Lohnnebenkosten) von der Sozialversicherung ersetzt werden

Auch gültig bei kritischer Infrastruktur

Die Regelung gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich von kritischer Infrastruktur. Eine Kündigung wegen Inanspruchnahme der Dienstfreistellung kann bei Gericht angefochten werden. Die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die einer Risikogruppe angehören, kann bis 31.5.2020 andauern, eine Verlängerung ist möglich.

Zur Wahrnehmung der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber war es von großer Bedeutung, mit der Festlegung der Risikogruppe eine klare Vorgabe für die weitere Vorgangsweise zu erhalten.

Die vorliegende Regelung dient sowohl dem bestmöglichen Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Verhinderung zusätzlicher Kosten für die Betriebe. Alle Informationen über die nächsten Schritte und die zur Verfügung stehenden Hilfsmaßnahmen aktualisiert die WKO laufend auf ihrem Coronavirus-Infopoint.

Quelle: https://news.wko.at/news/oesterreich/COVID-19:-Offene-Fragen-bei-Freistellung-von-Risikogruppe.html

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells

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