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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Info: Meldepflicht für den Country-by-Country Report bis 31.12.2016

Dezember 2016
Kategorien: Klienten-Info

Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) sieht neben der Erstellung bzw. Bereitstellung von Master File und Local File für besonders große Konzerne (konsolidierter Konzernvorjahresumsatz von mindestens 750 Mio. €) die Verpflichtung zur Erstellung des Country-by-Country Reports (CbC-Report) vor. Obwohl die Abgabe des CbC-Reports grundsätzlich die Konzernobergesellschaft betrifft, sind österreichische Unternehmen, die Teil eines solch großen Konzerns sind, von einer Meldepflicht betroffen. Sie müssen nämlich gem. § 4 VPDG bis zum 31.12.2016 melden, welche (ausländische) Konzern(ober)gesellschaft den CbC-Report erstellen wird. Der CbC-Report soll zwischen den Finanzverwaltungen der für den Konzern relevanten Länder ausgetauscht werden und enthält zusätzliche Informationen, welche den nationalen Steuerbehörden die Auswahl der zu prüfenden Unternehmen erleichtern soll. Das BMF hat nunmehr das Formular „VPDG 1 - Mitteilung zur länderbezogenen Berichterstattung gemäß 4 Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG)“ veröffentlicht. Wichtig ist, dass jede österreichische Gesellschaft, welche Teil einer solchen multinationalen Unternehmensgruppe ist, dieser Meldepflicht nachkommen muss. Selbst dann, wenn die Umsatzerlösschwelle von 50 Mio. € nicht überschritten wurde und somit keine Verpflichtung zur Erstellung von standardisierter Verrechnungspreisdokumentation (z.B. österreichisches Local File) besteht.

Bild: © NAN - Fotolia

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