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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

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Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

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Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Gemeinnützigkeitsgesetz bringt steuerliche Verbesserungen

Januar 2016
Kategorien: Klienten-Info

Am 9.12. wurde das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 im Nationalrat beschlossen, welches mit 1.1.2016 Geltung erlangt. Durch die neuen Regelungen soll es künftig attraktiver werden, gemeinnützige Organisationen ins Leben zu rufen und diese (auch) durch Spendenmittel zu finanzieren.

Dabei kommt es mit der Neufassung des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes zu einer Verwaltungsvereinfachung, indem das bisherige Genehmigungssystem auf eine Art Anzeigesystem umgestellt wird. Auch die Organisationsstruktur der bereits jetzt etwa 700 bestehenden Einrichtungen, die unter das Gesetz fallen, wird modernisiert und die Verpflichtung zur Ausgestaltung des Rechnungswesens klarer geregelt.

Um die Spendenfinanzierung steuerlich attraktiver zu gestalten, werden die Abzugsmöglichkeiten für Spenden an kulturelle Einrichtungen und wissenschaftliche Fonds ausgeweitet. Zuwendungen für die Vermögensausstattung von gemeinnützigen Privatstiftungen und vergleichbaren Rechtsträgern können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Betrag von 500.000 € (für einen Zeitraum von fünf Jahren) steuerlich verwertet werden. Bei der empfangenden Stiftung ist diese Zuwendung von der Stiftungseingangssteuer befreit und wird daher nicht geschmälert. Wendet eine eigennützige Privatstiftung einer begünstigten Einrichtung Geld zu, so kann die Zuwendung unter Berücksichtigung der zuvor genannten Einschränkung von den zwischensteuerpflichtigen Einkünften als Sonderausgabe in Abzug gebracht werden. Eine weitere Maßnahme besteht darin, unentgeltliche Grundstückserwerbe durch gemeinnützigen, mildtägigen oder kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften von der Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintragungsgebühr zu befreien.

Schließlich soll auch die Attraktivität Österreichs als Standort für internationale Organisationen erhöht werden. Steuerliche Begünstigungen wie etwa die Befreiung der Bezüge der Angestellten von der Einkommensteuer oder diverse Gebührenbefreiungen kommen künftig auch Quasi-Internationalen Organisationen zugute. Wesentlich dabei ist, dass derartige Organisationen nicht zwingend staatlich sein müssen, eine 25%ige Finanzierung durch Staaten/Internationale Organisationen ist dafür ausreichend.

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