Erfolgreich steuern
Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.
Im Mittelpunkt der Klient
Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
Vorausschauend kalkulieren
Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.
Ihr Partner zum Erfolg
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.
ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.
WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.
Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.
Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.
Weil Erfolg planbar ist.
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UNSER LEITBILD
Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.
Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
Unsere Wissen ist Ihr Gewinn
TestUNSERE LEISTUNGEN
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AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Steuertermine 2016
Jänner
Fälligkeiten
15.1.
- USt für November 2015
- Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2015
Fristen und Sonstiges
Ab 1.1.
- Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
Bis 15.1.
- Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2015 für geringfügig Beschäftigte
Februar
Fälligkeiten
15.2.
- USt für Dezember 2015 bzw. 4.Quartal.
- Lohnabgaben für Jänner
- ESt-Vorauszahlung 1. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
29.2.
- Pflichtversicherung SVA
Fristen und Sonstiges
1.2.
- Übermittlung Jahreslohnzettel 2015 (L16) in Papierform
- Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2015 (E18) in Papierform
Bis 15.2.
- Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2015
29.2.
- Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
- ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2015 (L16 und E 18) - Bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
- Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
- Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
März
Fälligkeiten
15.3.
- USt für Jänner
- Lohnabgaben für Februar
Fristen und Sonstiges
31.3.
- Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2015 bei Stadtkasse/Gemeinde
April
Fälligkeiten
15.4.
- USt für Februar
- Lohnabgaben für März
Fristen und Sonstiges
30.4.
- Abgabe der Steuererklärungen 2015 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
Mai
Fälligkeiten
17.5.
- USt für März bzw. 1.Quartal
- Lohnabgaben für April
- ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
31.5.
- Pflichtversicherung SVA
Juni
Fälligkeiten
15.6.
- USt für April
- Lohnabgaben für Mai
Fristen und Sonstiges
30.6.
- Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2015 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
bis 30.6.
- Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2015 aus Nicht-EU-Ländern
Juli
Fälligkeiten
15.7.
- USt für Mai
- Lohnabgaben für Juni
August
Fälligkeiten
16.8.
- USt für Juni bzw. 2.Quartal
- Lohnabgaben für Juli
- ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
31.8.
- Pflichtversicherung SVA
September
Fälligkeiten
15.9.
- USt für Juli
- Lohnabgaben für August
Fristen und Sonstiges
Bis 30.9
- Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2015 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
- Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
- Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2015
- Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2016 für Einkommen- und Körperschaftsteuer
Oktober
Fälligkeiten
17.10.
- USt für August
- Lohnabgaben für September
Fristen und Sonstiges
ab 1.10.
- Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2015
bis 31.10.
- Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
November
Fälligkeiten
15.11.
- USt für September bzw. 3.Quartal
- Lohnabgaben für Oktober
- ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
- KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
30.11.
- Pflichtversicherung SVA
Dezember
Fälligkeiten
15.12.
- USt für Oktober
- Lohnabgaben für November
Fristen und Sonstiges
bis 31.12.
- Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
- Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2011 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
Bild: © gratisography.com
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