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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
Vorausschauend kalkulieren
Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.
Ihr Partner zum Erfolg
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.
ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.
WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.
Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.
Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.
Weil Erfolg planbar ist.
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UNSER LEITBILD
Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.
Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
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AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Außergewöhnliche Belastung für Pflegekosten - keine generelle Gegenrechnung mit übertragenem Vermögen
Im Falle der Übernahme von Pflegekosten durch Familienangehörige stellt sich vor allem bei einer vorangegangenen Vermögensübertragung in der Familie die Frage, ob diese als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können. In einem aktuellen Fall, mit welchem sich der VwGH (GZ 2012/13/0012 vom 29.4.2015) zu beschäftigen hatte, war es strittig, ob ein eindeutiger Konnex zwischen der Übernahme der Pflegekosten für die Mutter und der drei Jahre zuvor stattgefundenen Grundstücksschenkung an den Sohn bestanden hat. Einen solchen annehmend würde die Finanzverwaltung die Geltendmachung der häuslichen Pflegekosten (die Mutter hat sich bei der Schenkung ein Wohnrecht zurückbehalten und wollte auch nicht in ein Altersheim) erst anerkennen sobald die Höhe der Pflegekosten den Wert der erhaltenen Liegenschaft überstiegen hat. Eine generelle Gegenrechnung mit dem übertragenen Vermögen wurde vom VwGH im Beschwerdefall jedoch abgelehnt, da weder ein klarer vertraglicher Konnex zwischen der Schenkung einer Liegenschaft und der Übernahme der Kosten für die Pflege bestanden hat, noch die erhaltene Liegenschaft aufgrund des Wohnungsrechts nicht ohne Weiteres verwertbar gewesen ist und die Notwendigkeit der Übernahme der Pflegekosten durch den Sohn aus einer sittlichen Verpflichtung heraus auch ohne Liegenschaftsübertragung nicht ausgeschlossen werden konnte. Der Entscheidungsfall zeigt, dass stets auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen ist und insbesondere auch der Frage des Wertes einer mit einem Wohnrecht belasteten Liegenschaft maßgebliche Bedeutung zukommen kann.
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