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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
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ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
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Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
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Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
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AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Verordnung zum Vorsteuerabzug bei Pensionspferdehaltung
Umsätze von an sich pauschalierten Landwirtschaftsbetrieben im Zusammenhang mit dem Einstellen fremder Pferde (Pensionshaltung von Pferden), die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport, selbständigen oder gewerblichen, nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, unterliegen - sofern die Kleinunternehmergrenze von jährlich 30.000 € (netto) überschritten wird - seit dem 1.1.2014 grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20%. Bei der Prüfung der Kleinunternehmergrenze sind Umsätze aus einer pauschalierten Landwirtschaft mit dem 1,5 fachen Einheitswert einzurechnen. Hinsichtlich der eingesetzten Futtermittel, Stallkosten usw. darf bei Unternehmeridentität (das heißt die gleiche Person führt die Landwirtschaft und die Einstellung der Pferde) kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Diese Regelungen führen in einem ersten Schritt zur Verteuerung der Preise und haben die Forderung nach einem pauschalen Vorsteuerabzug aufkommen lassen.
Eine BMF-Verordnung (BGBl. II 48/2014 vom 10.3.2014) sieht nunmehr auch einen pauschalierten Vorsteuerabzug vor. Rückwirkend ab 1.1.2014 wurde ein Vorsteuerpauschale in Höhe von 24 € pro Pferd und Monat sowie ein Vorsteuerabzug für unbewegliches Anlagevermögen eingeführt. Ist ein Pferd nicht den ganzen Monat eingestellt, ist der Durchschnittssatz aliquot zu kürzen. Anzumerken ist noch, dass die umsatzsteuerlichen Regelungen keine Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Behandlung haben. Die Pensionspferdehaltung verbleibt in der Pauschalierung, wenn nur die Fütterung und das Einstellen bzw. das Versorgen der Pferde übernommen wird und die Futtermittel überwiegend aus dem eigenen Betrieb stammen.
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