Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Verordnung zum Vorsteuerabzug bei Pensionspferdehaltung

April 2014
Kategorien: Klienten-Info

Umsätze von an sich pauschalierten Landwirtschaftsbetrieben im Zusammenhang mit dem Einstellen fremder Pferde (Pensionshaltung von Pferden), die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport, selbständigen oder gewerblichen, nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, unterliegen - sofern die Kleinunternehmergrenze von jährlich 30.000 € (netto) überschritten wird - seit dem 1.1.2014 grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20%. Bei der Prüfung der Kleinunternehmergrenze sind Umsätze aus einer pauschalierten Landwirtschaft mit dem 1,5 fachen Einheitswert einzurechnen. Hinsichtlich der eingesetzten Futtermittel, Stallkosten usw. darf bei Unternehmeridentität (das heißt die gleiche Person führt die Landwirtschaft und die Einstellung der Pferde) kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Diese Regelungen führen in einem ersten Schritt zur Verteuerung der Preise und haben die Forderung nach einem pauschalen Vorsteuerabzug aufkommen lassen.

Eine BMF-Verordnung (BGBl. II 48/2014 vom 10.3.2014) sieht nunmehr auch einen pauschalierten Vorsteuerabzug vor. Rückwirkend ab 1.1.2014 wurde ein Vorsteuerpauschale in Höhe von 24 € pro Pferd und Monat sowie ein Vorsteuerabzug für unbewegliches Anlagevermögen eingeführt. Ist ein Pferd nicht den ganzen Monat eingestellt, ist der Durchschnittssatz aliquot zu kürzen. Anzumerken ist noch, dass die umsatzsteuerlichen Regelungen keine Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Behandlung haben. Die Pensionspferdehaltung verbleibt in der Pauschalierung, wenn nur die Fütterung und das Einstellen bzw. das Versorgen der Pferde übernommen wird und die Futtermittel überwiegend aus dem eigenen Betrieb stammen.

Bild: © Superingo - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.