Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuertermine 2014

Januar 2014
Kategorien: Klienten-Info

Hinweis: Regelmäßige Fristen i.Z.m. UVA, ESt-VZ, KSt-VZ, Lohnabgaben etc. sind nicht angeführt.

Jänner

Ab 1.1.

  • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht

Bis 15.1.

  • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2013 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Bis 1.2.

  • Übermittlung Jahreslohnzettel 2013 (L16) in Papierform
  • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2013 (E18) in Papierform

Bis 15.2.

  • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2013

Bis 28.2.

  • Beitragsgrundlagennachweis bei der Gebietskrankenkasse
  • ELDA-Meldung bestimmter Honorare sowie Jahreslohnzettel 2013 (L16 und E 18) - Bei unterjährigem Ausscheiden aus Dienstverhältnis aber schon früher
  • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
  • Meldepflicht von Auslandszahlungen gem. § 109b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Bis 31.3.

  • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2013 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Bis 30.4.

  • Abgabe der Steuererklärungen 2013 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Juni

Bis 30.6.

  • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2013 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
  • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2013 aus Nicht-EU-Ländern

September

Bis 30.9.

  • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2013 L 1 in Papierform oder FinanzOnline
  • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
  • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2013
  • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2014 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt

Oktober

Ab 1.10.

  • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2013

Bis 31.10.

  • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

Dezember

Bis 31.12.

  • Schriftliche Meldung an GKK für jährliche Zahlung der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte mit Wirkung ab 2013
  • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2009 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

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