Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz

Juni 2012
Kategorien: Klienten-Info

Immer öfter lassen sich pflegebedürftige Personen zuhause von Betreuungspersonen - zum Teil rund um die Uhr - betreuen. Im Februar 2012 hat das BMF zu wichtigen Fragen rund um dieses Thema Stellung bezogen und eine BMF-Info veröffentlicht (Info des BMF, GZ BMF-010222/0019-VI/7/2012 vom 10.02.2012). Im Wesentlichen soll die steuerliche Situation aus der Sicht der Betreuungsperson sowie aus der Sicht der betreuten Person näher dargestellt werden.

Selbständige bzw. nichtselbständige Betreuungsperson

Die Betreuungsperson kann aus dem Blickwinkel des Einkommensteuergesetzes prinzipiell selbständig oder nichtselbständig tätig werden. Die Beurteilung dieser Frage richtet sich grundsätzlich nach dem Vertragsinhalt und dem tatsächlich verwirklichten Gesamtbild der vereinbarten Tätigkeit. Kommt die Betreuungsperson aus dem Ausland und wohnt sie im Haushalt der betreuten Person, ist sie grundsätzlich in Österreich steuerpflichtig, sofern von einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt ausgegangen werden kann. Für den Fall einer selbständigen Tätigkeit wird hier vom BMF eine Betriebsstätte angenommen.

Liegen selbständige Einkünfte vor, muss sich die Betreuungsperson selbst um die korrekte Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher, steuerlicher sowie gewerberechtlicher Angelegenheiten kümmern. Es liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor, wobei die Honorare gegebenenfalls um Sachbezugswerte für Kost und Quartier zu erhöhen sind. Statt der tatsächlichen Betriebsausgaben kann die Basispauschalierung von 12% in Anspruch genommen werden. Bei Einnahmen bis 36.000 € können aufgrund der Kleinunternehmerbefreiung die Honorarnoten ohne Ausweis von Umsatzsteuer gestellt werden.

Ist der Arbeitgeber der Betreuungsperson eine Trägerorganisation (z.B. Caritas, Volkshilfe) und liegen nichtselbständige Einkünfte vor, treffen die betreute Person keine Melde- und Mitteilungsverpflichtungen. Besteht allerdings zwischen Betreuungsperson und betreuter Person ein direktes Dienstverhältnis, so gehen sämtliche Meldepflichten auf den Auftraggeber, sprich auf die betreute Person oder deren Angehörige, über (Meldung und Abfuhr von Sozialversicherung und Lohnsteuer, Führung und Übermittlung von Lohnkonto und Lohnabrechnung, Abfuhr von Lohnnebenkosten usw.).

Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung

Bei einer Hausbetreuung sind die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Betreuung in einem Pflegeheim ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig (siehe auch den Beitrag Hauskrankenpflege für mittellose Mutter als außergewöhnliche Belastung in dieser Ausgabe). Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Aufwendungen um erhaltene Zuschüsse wie z.B. Pflegegeld oder Betreuungskostenzuschuss zu kürzen sind, bevor die steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung erfolgen kann. Es handelt sich hierbei typischerweise um folgende Aufwendungen:

  • in Rechnung gestellte Aufwendungen einer Trägerorganisation;
  • Zahlungen und Sachbezüge an eine selbständig tätige Betreuungsperson;
  • Aufwendungen (Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge, Dienstgeberbeiträge) aus einem Dienstverhältnis.

Nachzuweisen sind die Zahlungsbelege mit Name und Anschrift der Betreuungsperson sowie Datum, Zweck und Rechnungsbetrag. Diese Belege sind 7 Jahre aufzubewahren.

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia

KONTAKT

ANSCHRIFT

Karall & Handler
Steuerberatungs GmbH
Hauptplatz 11-12
2620 Neunkirchen

TELEFON

T +43 (0)2635 63123
F +43 (0)2635 63217-22

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.