Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Verfassungsgerichtshof kippt Pauschalierung für Gaststätten

Mai 2012

Der VfGH hat die Pauschalierungsverordnung für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe als gesetzeswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde dem Gesetzgeber eine Reparaturfrist zugestanden.

Gemäß der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung konnten Gaststätten und Beherbergungsbetriebe ihren Gewinn vereinfacht mit einem Durchschnittssatz von 2.180 € zuzüglich 5,5% der Betriebseinnahmen inklusive Umsatzsteuer ermitteln. Voraussetzung war u.a., dass keine Verpflichtung zur Buchführung besteht und auch nicht freiwillig Bücher geführt werden. Zusätzlich darf der Umsatz des vorangegangen Jahres nicht 255.000 € überschreiten. Der so anstelle einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelte Gewinn muss zumindest 10.900 € betragen, ein zusätzlicher Betriebsausgabenabzug ist nicht zulässig.

Der VfGH hat die Verordnung als gesetzwidrig eingestuft, da der auf ihrer Grundlage ermittelte Gewinnbetrag in einer großen Anzahl von Fällen nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht. Die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallenden Betriebe weisen nach Ansicht des VfGH sehr unterschiedliche Ausgaben- und Ertragsstrukturen aus, so dass eine gerechte Besteuerung auf Basis der Verordnung nicht möglich ist. Neben der ertragsteuerlichen Gewinnermittlung ergeben sich auch Auswirkungen auf die Ermittlung der Vorsteuerbeträge anhand von Durchschnittssätzen, die ebenfalls auf der nun gesetzwidrigen Verordnung basierte.

Für die Praxis bringt diese Entscheidung einiges an Rechtsunsicherheit, zumal noch nicht absehbar ist wie die Nachfolgeregelung aussehen wird. Betriebe, die bisher die Pauschalierungsverordnung angewendet haben, wären – falls es zu keiner ähnlichen Nachfolgeregelung kommt – daher ab 2013 verpflichtet, neben den Aufzeichnungen über die Umsätze auch genaue Aufzeichnungen über die Ausgaben zu führen. Bei vielen Betroffenen (insbesondere bei jenen, mit einer günstigen Ausgabenstruktur) könnte somit ab 2013 auch eine deutliche Steuererhöhung drohen.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia

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