Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Online-Shopping

Dezember 2012

Warenvielfalt, (Preis)Vergleichsmöglichkeit und Komfort sind ausgewählte Vorteile, die dazu beitragen, dass Online-Shopping schon seit Jahren zunehmend an Popularität gewinnt. Mögliche zollrechtliche Konsequenzen bzw. die Einfuhrumsatzsteuer sind bei Bestellungen aus Drittländern (Nicht-EU-Länder) oftmals wenig bekannt oder werden auf die leichte Schulter genommen. Damit das herannahende Weihnachtsfest nicht durch unangenehme Überraschungen bei Internet-Bestellungen z.B. aus den USA oder aus Asien getrübt wird, finden sich nachfolgend Punkte, auf die besonders Acht gegeben werden sollte. So ist es wichtig zu wissen, dass die aus dem Reiseverkehr bekannten Freigrenzen und –mengen (z.B. für Alkohol und Zigaretten) nur bei Einfuhr im Reisegepäck gelten. Bei Bestellung über den Versandhandel fallen hingegen die vollen Einfuhrabgaben an.

Zollfreigrenze

Werden Waren aus Drittländern im Zuge des Versandhandels nach Österreich eingeführt, so fallen grundsätzlich Zollabgaben an, welche sich nach der Ware selbst, dem Warenwert und nach dem Ursprungsland bemessen. Es gilt eine Freigrenze von 150 €, wobei sich der Warenwert aus dem Kaufpreis inklusive ausländischer Steuer zusammensetzt – Transport- oder Versicherungskosten zählen nicht dazu. Wird die Freigrenze überschritten, so werden die Zollabgaben basierend auf dem Zollwert erhoben. Der Zollwert inkludiert Kaufpreis, Verpackungskosten, Porto, Versicherungskosten usw. Die Zollfreigrenze ist auf Parfum, Eau de toilette und alkoholische Erzeugnisse nicht anwendbar.

Abwicklung und Einhebung der Zollabgabe

Im Regelfall wird die Zollabgabe über die Post abgewickelt und im Rahmen der Zustellung an den Besteller weiterverrechnet. Da die Zollabgabe im Endeffekt vor allem von der Art der Ware abhängt, muss die Zollinhaltserklärung (Deklaration) mit dem tatsächlichen Inhalt und Warenwert der Sendung übereinstimmen. Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass nicht übereinstimmend deklariert wurde, kann es zu finanzstrafrechtlichen Folgen sowie zur Beschlagnahme kommen! Bei der Zustellung unbestellter Ware sollte allein schon aus diesem Grund die Annahme verweigert werden. Eine Annahmeverweigerung ist auch bei bereits im Zeitpunkt des Imports schadhafter Ware ratsam, da die bloße Rücksendung der Ware nicht zur Erstattung der Zollabgabe führt. Ein Antrag auf Rückerstattung bei bereits aus Drittländern importierten (und daher vom Besteller angenommenen) Waren ist bei schadhafter oder „falscher“ Ware zwar grundsätzlich möglich, allerdings im Regelfall kompliziert und zeitintensiv.

Einfuhrumsatzsteuer

Ab einem Warenwert von 22 € fällt unabhängig von etwaigen Zollabgaben Einfuhrumsatzsteuer an. Es kommen die in Österreich üblichen Umsatzsteuersätze (20% bzw. 10%) zur Anwendung. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Kaufpreis im Drittland ein Nettowert ist, da ansonsten ausländische Steuer und Einfuhrumsatzsteuer anfallen.

Beschränkungen und Verbote

Für Tabakwaren gilt in Österreich aufgrund des Tabakmonopolgesetzes ein generelles Handelsverbot, welches den Bezug via Versandhandel verbietet – unabhängig davon ob aus EU-Staaten oder aus Drittländern. Ebenso verboten ist der Bezug von Medikamenten (Arzneiwaren) via Versandhandel, wobei unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen für in Österreich zugelassene, rezeptfreie Arzneimittel bestehen. Vorsicht ist angebracht, da unter Umständen auch homöopathische Arzneizubereitungen oder Vitaminpräparate von dem Verbot umfasst sein können. Schließlich gelten noch allgemein bekannte Verbote i.Z.m. artgeschützten Tieren und Pflanzen, Drogen etc.

Bevor man eine Bestellung in einem Online-Shop aus einem Drittland durchführt, sollten mögliche zusätzliche Kosten in Form von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer sowie u.U. erhöhter Zeitaufwand und Mühen in die Vorteilhaftigkeitsüberlegungen miteinbezogen werden.

Bild: © Alterfalter - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.