Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuerliche Behandlung von verspätet ausbezahlten Förderungen durch die AMA

März 2011

Im Zusammenhang mit aufgrund von EU-rechtlichen Vorgaben vorgenommenen Betriebskontrollen durch die Agrarmarkt Austria (AMA) ist es bei einigen landwirtschaftlichen Betrieben zu verspäteten Auszahlungen der einheitlichen Betriebsprämie, der Zahlungen gemäß Umweltprogramm (ÖPUL) und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gekommen. Dementsprechend wurden das Jahr 2010 betreffende Förderungen zum Teil erst im Jahr 2011 ausbezahlt. Bei jenen Landwirten, die ihren Gewinn auf Basis einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln, gilt an sich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Die erst im Jahr 2011 zugeflossenen Förderungen wären daher – auch wenn sie für das Jahr 2010 gewährt wurden – grundsätzlich im Jahr 2011 zu versteuern. Die steuerliche Erfassung eines das Vorjahr betreffenden Zuschusses im Zuflussjahr führt allerdings regelmäßig zu einer zusammengeballten Erfassung von Zuschüssen des Vorjahres und Zuschüssen des laufenden Jahres. Dadurch kann es aufgrund der Progressionswirkung insgesamt zu einer höheren Steuerbelastung kommen als wenn die Zuschüsse in zwei unterschiedlichen Jahren versteuert werden. Neben Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ist dieser Umstand auch für die Teilpauschalierung (Einnahmen sind voll aufzeichnen, die Betriebsausgaben werden pauschal ermittelt) von Bedeutung, während bei der Vollpauschalierung die Steuerbelastung nur vom Einheitswert abhängt und daher diese Problematik nicht besteht.

Die Finanzverwaltung hat inzwischen auf diesen Umstand reagiert und mit Information vom 17. Jänner 2011 klargestellt, dass der Zuwendungsempfänger den Auszahlungszeitpunkt nicht beeinflussen kann und daher aus Billigkeitsgründen keine Bedenken bestehen, wenn die Zuschüsse bei verspäteter Auszahlung nicht dem Kalenderjahr des Zuflusses, sondern steuerlich jenem Kalenderjahr, für das sie gewährt werden, zugeordnet werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass für den Steuerpflichtigen durch die verspätete Auszahlung keine steuerliche Mehrbelastung entsteht.

Bild: © gratisography.com

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