Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Sechstelbegünstigung für Prämien weiterhin möglich

März 2011
Kategorien: Klienten-Info

In der Praxis ist es eine weit verbreitete Vorgehensweise zur Steueroptimierung, Prämien bzw. Tantiemen im Folgejahr in 14 monatlichen Teilbeträgen im Nachhinein auszuzahlen und durch die Behandlung als laufender Bezug auch eine Erhöhung des mit nur 6% begünstigt besteuerten Jahressechstels (13. und 14. Bezug) zu erreichen. In der KI 11/2010 haben wir Sie von der überraschenden Ankündigung der Finanzverwaltung informiert, künftig erst im Nachhinein ausbezahlte Prämien bzw. Tantiemen – ungeachtet der Auszahlungsmodalitäten – zur Gänze als nicht begünstigten Bezug behandeln zu wollen. Im Ergebnis wäre damit eine begünstigte Besteuerung der zusammen mit den Sonderzahlungen ausbezahlten Prämienteilen nicht mehr möglich gewesen.

Im jüngst veröffentlichten Wartungserlass der Lohnsteuerrichtlinien wurden diese Ankündigungen erfreulicherweise nun doch weitgehend nicht umgesetzt. Erfolgsabhängige Entlohnungen (Umsatzboni, Ergebnisbeteiligungen, Bilanzgelder usw.), die erst im Folgejahr ermittelt werden können, können dann weiterhin zum Teil als laufende Bezüge und zum restlichen Teil als sonstige Bezüge ausbezahlt werden, wenn diese Art der Auszahlung (nämlich die Aufteilung auf 14 Tranchen) auch im Dienstvertrag vereinbart ist. Besteht jedoch ein gesetzlicher bzw. kollektivvertraglicher oder dienstrechtlicher Anspruch auf eine Einmalzahlung, liegt immer ein sonstiger Bezug vor, der unabhängig von den tatsächlichen Auszahlungsmodalitäten nicht sechstelerhöhend wirkt. Es kommt somit im Ergebnis künftig der vertraglichen Situation bzw. Gestaltung eine große Bedeutung zu. Insbesondere bei einzelvertraglichen Regelungen wird eine umgehende Durchsicht der Vereinbarung empfohlen bzw. gegebenenfalls eine Anpassung anzudenken sein.

Bild: © Fineas - Fotolia

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