Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Neue Vollpauschalierungsgrenze begünstigt Land- und Forstwirte

Februar 2011
Kategorien: Klienten-Info

Mit der LuF PauschVO 2011, die für den Zeitraum von 2011 bis 2015 gilt, wurde unter Anderem die Grenze für die Vollpauschalierung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 65.500 € auf 100.000 € Einheitswert angehoben. Die Vollpauschalierung ist günstig, da keine steuerlichen Aufzeichnungen geführt werden müssen und sich Besteuerung und Sozialversicherungsabgaben von dem fiktiven Einheitswert ableiten, unabhängig davon wie die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sind. Der für die Gewinnermittlung maßgebende Durchschnittssatz bleibt unverändert bei 39% vom Einheitswert.

Zur Vollpauschalierung sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe berechtigt, die weder zur Buchführung verpflichtet sind, noch freiwillig Bücher führen. Die Buchführungspflicht für Land- und Forstwirte tritt entweder bei einem Einheitswert von mehr als 150.000 € oder bei einem Umsatz von mehr als 400.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ein. Die Vollpauschalierung kann nur auf den gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb angewendet werden, ein Nebeneinander von Pauschalierung und Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist nicht möglich.

Ebenso eine Änderung hat sich bei der Grenze für land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb bzw. für Nebentätigkeiten ergeben. Die diesbezügliche Einnahmengrenze wurde von 24.200 € auf 33.000 € (inkl. USt) angehoben und hat zur Folge, dass bis dahin die Nebentätigkeit unter die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft fällt und nicht von (zusätzlichen) Einkünften aus Gewerbebetrieb auszugehen ist. Bei Überschreiten der Einnahmengrenze ist die Unterordnung gesondert nachzuweisen. Aus umsatzsteuerlicher Sicht hat die Unterordnung des Nebenerwerbs zur Folge, dass die pauschalierten Umsatzsteuersätze von 10% bei Verkauf (Lieferung oder Leistung) an Letztverbraucher und 12% an andere Unternehmer zur Anwendung kommen. Wird die Einnahmengrenze überschritten, ist die normale USt von 20% in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen.

Schließlich sei noch erwähnt, dass der Wechsel von der Voll- zur Teilpauschalierung (und umgekehrt) durch die neue LuF PauschVO 2011 erleichtert wird, da keine Übergangsgewinne bzw. –verluste ermittelt werden müssen. Die Teilpauschalierung entspricht einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, bei welcher die Betriebsausgaben mit 70% der Betriebseinnahmen (inkl. USt) angenommen werden. An den Wechsel ist man für 5 Kalenderjahre gebunden. Quasi als ausgleichende Maßnahme zur insgesamten Besserstellung wurde die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Ernteschäden und besonderen Viehverlusten (z.B. durch Dürre, Hagel, Überschwemmung) als zusätzliche Betriebsausgaben (neben der Pauschalierung) abgeschafft.

Bild: © John Hurst - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.