Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Auf dem Prüfstand - Berechnung der Stiftungseingangssteuer verfassungswidrig?

November 2010

Werden einer Stiftung beispielsweise Wertpapiere oder Unternehmensanteile zugewendet, so ist deren aktueller Wert für die Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer maßgebend. Bei der Zuwendung von Grundstücken hingegen bemisst sich derzeit die Stiftungseingangssteuer vom dreifachen Einheitswert. In der Praxis liegen die Einheitswerte stets deutlich unter dem Verkehrswert. Der Verfassungsgerichtshof hat nun Bedenken geäußert, dass diese Unterscheidung unsachlich und verfassungswidrig sein könnte. Im nunmehr eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahren soll im ersten Halbjahr 2011 eine Klärung herbeigeführt werden. Wie im Falle einer Verfassungswidrigkeit eine mögliche Ersatzregelung aussehen könnte, ist derzeit noch nicht absehbar.

Für die Berechnung der Grundsteuer hat der Verfassungsgerichtshof keine Bedenken gegen den Einheitswert als Bemessungsgrundlage geäußert. Zwar findet die Berechnung auch hier auf Basis veralteter Einheitswerte statt, aber es handelt sich dabei - anderes als bei der (seit 1.8.2008 aufgehobenen) Schenkungs- und Erbschaftssteuer und bei der nunmehr in Zweifel gezogenen Berechnung der Stiftungseingangssteuer - um ein Problem, das ausschließlich das Grundvermögen betrifft. Es kommt daher zu keinen Verzerrungen durch Anwendung unterschiedlicher Bemessungsgrundlagen. Da sich aktuell in den von der Regierung vorgestellten Steuerplänen keine Maßnahmen für die Grundsteuer finden, kann das vorhandene, für den Steuerpflichtigen günstige Einheitswertsystem weiter Anwendung finden.

Bild: © IckeT - Fotolia

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