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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

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Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

EORI-Nummer besser früher als später beantragen

September 2009
Kategorien: Klienten-Info

Die EORI - Economic Operators Registration and Identification - Nummer soll die EU-weite Identifikation von Wirtschaftsbeteiligten gegenüber Zollbehörden erleichtern und ist für im Import und Export mit Drittländern tätige Wirtschaftstreibende verpflichtend. Betroffen sind vor allem in der EU ansässige natürliche oder juristische Personen, die mit Zolltätigkeiten (auch passiv) zu tun haben, weil sie z.B. Waren in die EU einführen bzw. aus der EU ausführen oder etwa Anmelder bzw. Bewilligungsinhaber eines Zollverfahrens sind. Wichtig ist, dass die EORI-Nummer auch dann zu beantragen ist, wenn die tatsächliche Durchführung des Imports bzw. Exports an ein Speditionsunternehmen übertragen wird. Sofern der Wirtschaftsbeteiligte im Drittland ansässig ist, kann sich unter Umständen auch eine Registrierungspflicht ergeben, beispielsweise wenn ein Verwahrungslager betrieben wird oder innerhalb der Gemeinschaft eine summarische Ausgangs- oder Eingangsmeldung abgeben wird. Solche (Voran)Meldungen sind Standard im internationalen Handel und erleichtern den Zollbehörden die Auswahl für gezielte Kontrollen, ohne dass es dadurch zu größeren zeitlichen Verzögerungen kommt.

Es ist - auch wegen der anfangs möglicherweise großen Nachfrage nach EORI-Nummern und der damit verbundenen längeren Bearbeitungszeit durch die Zollbehörden - ratsam, den Antrag auf die Erteilung einer EORI-Nummer möglichst bald zu stellen. Grundsätzlich muss ab 1. September 2009 bei Import und Export im Zusammenhang mit einem Drittland bzw. bei Kontakt mit der Zollbehörde die EORI-Nummer verwendet werden. In einer Übergangsphase kann jedoch bis zum Jahresende anstelle der EORI-Nummer die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) zur Anwendung kommen. Ab 1.1.2010 ist die EORI-Nummer schließlich verpflichtend.

Die Registrierung ist elektronisch unter https://zoll.bmf.gv.at/eori vorzunehmen, wobei das Antragsformular auch ausgedruckt und unterfertigt an das jeweils zuständige Zollamt zu übermitteln ist. Es wird pro Wirtschaftsbeteiligtem nur eine einzige EORI-Nummer vergeben, welche gegebenenfalls auch von den Niederlassungen dieses Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der gesamten EU zu verwenden ist.

Bild: © estima - Fotolia

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