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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.
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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.
ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.
WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.
Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.
Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.
Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
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AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Höhere Lohnnebenkosten bei freien Dienstverträgen ab 2010
Im Zuge des am 17.6.2009 beschlossenen Budgetbegleitgesetzes 2009 ist es zu wesentlichen Änderungen bei den freien Dienstnehmern gekommen. Ab 2010 muss der Auftraggeber für freie Dienstnehmer sowohl die 3%ige Kommunalsteuer als auch den 4,5%igen Dienstgeberbeitrag (DB) entrichten. Falls der Auftraggeber Mitglied der Wirtschaftskammer ist, fällt auch der Zuschlag zum DB an. Hintergrund dieser Regelung, die eine Verteuerung bei den Lohnnebenkosten von circa 8% bewirkt, ist es, eine Gleichstellung zwischen echten und freien Dienstnehmern herzustellen. Freien Dienstnehmern steht nämlich ab 2010 – wie allen Selbständigen – der 13%ige Gewinnfreibetrag offen, der eine der Sechstelbegünstigung bei echten Dienstnehmern entsprechende (vorteilhafte) Steuerbelastung bewirken soll. Die Einbeziehung in den DB und in die Kommunalsteuer soll damit eine ungerechtfertigte Bevorzugung der freien Dienstnehmer verhindern.
Offen bleibt vorerst, ob ab 2010 die an freie Dienstnehmer ausbezahlten Fahrt- und Reisekostenentschädigungen ebenfalls der DB- und Kommunalsteuerpflicht unterliegen werden. Die VwGH-Judikatur bei Gesellschafter-Geschäftsführern (VwGH vom 4.2.2009, GZ 2008/15/0260), die in die Bemessungsgrundlage „Vergütungen jeder Art“ (also auch Kostenersätze und Reisespesen) hineinrechnet, lässt eine solche Belastung auch bei freien Dienstnehmern befürchten. In diesem Fall wäre entgegen der eigentlichen Zielsetzung sogar eine Schlechterstellung gegenüber den echten Dienstnehmern gegeben.
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Lohnnebenkosten Dienstnehmer Kommunalsteuer Gewinnfreibetrag Fahrt- und Reisekosten
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