Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Klarstellung des BMF zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Telefonwertkarten

März 2009

Das BMF hat nunmehr klargestellt, dass der Verkauf von Telefonwertkarten bzw. vergleichbaren Ladebons und Calling Cards umsatzsteuerlich regelmäßig eine sonstige Leistung darstellt, da der Käufer an der Möglichkeit, Telefongespräche zu führen, interessiert ist und die Inanspruchnahme einer Telekommunikationsdienstleistung eine sonstige Leistung ist. Eine Lieferung wäre nur anzunehmen, wenn der Erwerber die Telefonwertkarte z.B. als Sammlerstück behalten möchte. Der weitaus häufigere Fall einer Lieferung liegt bei dem Verkauf von sogenannten sich aus Mobiltelefon und Gesprächsguthaben zusammensetzenden Startpaketen vor. Handelt es sich hingegen nur um eine SIM-Karte mit Gesprächsguthaben, liegt umsatzsteuerlich eine sonstige Leistung vor. Die Einteilung in Lieferung und sonstige Leistung ist für den (umsatzsteuerlichen) Leistungsort, eine allfällige Steuerbefreiung sowie für den Steuersatz relevant.

Zwischen der tatsächlichen Einlösung der Telefonwertkarte und der Ausgabe durch den Netzbetreiber sind meistens Zwischenhändler (z.B. Trafikanten) geschaltet. Die Umsatzsteuer ist schließlich – sofern der Verkauf an einen Nichtunternehmer erfolgt – von diesem zu bezahlen, setzt sich jedoch aus mehreren Handelsstufen zusammen. Der Netzbetreiber erbringt letztlich die Telekommunikationsleistung und unterwirft den Gegenwert in der Regel der Anzahlungsbesteuerung (Rz 2607 der UStR 2000). Bei den Zwischenhändlern, denen üblicherweise ein Rabatt auf die Telefonwertkarten gewährt wird, unterliegt die Provisionszahlung des Netzbetreibers (in Form des Rabattes) als Differenz zwischen dem gezahlten und dem erhaltenen Betrag, der Umsatzsteuer. Ebenso führt ein eventueller Aufschlag i.Z.m. dem Verkaufspreis zur Umsatzsteuerpflicht. Die durch die Klarstellung des BMF begründeten Regelungen gelten für Vorgänge ab 1.1.2010 und unterscheiden sich zu den Aussagen im Umsatzsteuerprotokoll von November 2008 dadurch, dass die Provision (Differenz zwischen gezahltem und erhaltenem Betrag) dann nicht mehr steuerbefreit, sondern umsatzsteuerpflichtig ist.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia

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