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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

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Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuerreform 2009 im Ministerrat verabschiedet

März 2009
Kategorien: Klienten-Info

In der Sitzung des Ministerrates vom 10.2.2009 wurde die Regierungsvorlage zur Steuerreform 2009 verabschiedet. Die Beschlussfassung im Parlament ist für März 2009 vorgesehen. Hinsichtlich jener Änderungen, die wir bereits in der Ausgabe vom Jänner 2009 (siehe KI 01/09) ausführlich vorgestellt haben, haben sich keine wesentlichen Neuerungen ergeben. Die beschlossenen Tarifsenkungen ab 1.1.2009 können voraussichtlich erstmalig bei der Lohnverrechnung für April 2009 angewendet werden. Dabei können auch die Monate Jänner bis März 2009 aufgerollt werden und den Arbeitnehmern die zuviel einbehaltene Lohnsteuer ausbezahlt werden.

Fest steht nun auch, dass die steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags bereits ab 2009 von 100 € auf maximal 200 € erhöht wird. Nicht mehr vorgesehen ist die Steuerbefreiung für Vorteile aus der Ausübung von nicht übertragbaren Aktienoptionen, die nach dem 31. März 2009 eingeräumt werden.

Ergänzend sollen die Änderungen beim Freibetrag für investierte Gewinne ab 2010 dargestellt werden. Dieser wird dann von derzeit 10% auf 13% und auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten ausgeweitet. Darüber hinaus erfolgt eine Umbenennung in „Gewinnfreibetrag“, da für Gewinne bis 30.000 € zur Geltendmachung keine Investitionen mehr erforderlich sind. Dieser Teil der Begünstigung wird auch als „Grundfreibetrag“ bezeichnet und automatisch zuerkannt. Der darüber hinausgehende Freibetrag bis zu einem Maximalwert von 100.000 € kann weiterhin nur bei Tätigung entsprechender Investitionen geltend gemacht werden („investitionsbedingter Gewinnfreibetrag“). Wichtig ist, dass auch Übergangsgewinne bei Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden können, nicht jedoch Veräußerungsgewinne.

Bei Gewinnermittlung durch Pauschalierung kann der Grundfreibetrag geltend gemacht werden, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag diesen Gewinnermittlern weiterhin verwehrt ist (siehe auch KI 08/08)

Bild: © estima - Fotolia

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