Erfolgreich steuern
Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.
Im Mittelpunkt der Klient
Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
Vorausschauend kalkulieren
Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.
Ihr Partner zum Erfolg
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.
ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.
WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.
Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.
Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.
Weil Erfolg planbar ist.
LERNEN SIE UNS KENNEN
UNSER LEITBILD
Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.
Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
Unsere Wissen ist Ihr Gewinn
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AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Neuverglasung einzelner Fenster nicht als Sonderausgaben begünstigt
Ausgaben zur Sanierung von Wohnraum durch befugte Unternehmer können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich dabei um Instandsetzungsaufwendungen (einschließlich energiesparender Maßnahmen) handelt, die den Nutzungswert oder den Zeitraum der Nutzbarkeit wesentlich verlängern, oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Derartige Kosten können auch von Mietern geltend gemacht werden. Abzugsfähig ist beispielsweise der Austausch einzelner Fenster bei Verbesserung des Wärme- oder Lärmschutzes, der Austausch von Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen oder der nachträgliche Einbau von Wärmepumpen und Solaranlagen. Nicht begünstigt sind hingegen punktuelle Verbesserungen, da nach Ansicht der Finanzverwaltung solchen Maßnahmen kein Sanierungsbedarf zugrunde liegt. Dazu zählen z.B. laufende Wartungsarbeiten, das Ausmalen von Räumen oder auch wie jüngst der UFS entschieden hat (RV/0415-G/04 vom 12.11.2007) die Erneuerung der Verglasung von Fenstern. Da die Abgrenzungen sehr kasuistisch sind und Graubereiche existieren, empfiehlt es sich geplante Sanierungsmaßnahmen nach Möglichkeit vorab mit dem Steuerberater zu besprechen.
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