Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Neuerungen ab 2008

Dezember 2007
Kategorien: Klienten-Info

:: Neues zur Einreichung der UVA ab Jänner 2008

Das BMF kündigt die Senkung der Vorjahres-Umsatzgrenze (2007) für die Einreichung der UVA von bisher € 100.000,- auf € 30.000,- an. Das wirkt sich auf die verflichtende elektronische Übermittlung folgender Abgabenerklärungen 2008 aus: U1, U13, U30, E1, E6, K1 und KommSt-Erklärung. Das BMF beziffert die zusätzliche Belastung für die Unternehmen mit ca. € 2,6 Mio!

:: Verpflichtung zur doppelten Buchführung

Die umsatz- und tätigkeitsunabhängige Buchführungspflicht gilt wie bisher gem. § 189 UGB für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), ab 2008 gilt dies auch für GmbH & Co KG (bei der keine natürliche Person unbeschränkt haftet) und führt bei Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb zur Gewinnermittlung nach § 5 EStG, bei anderen betrieblichen Einkünften nach § 4 Abs. 1 EStG. Überstieg der Umsatz 2007 € 600.000,- bei gewerbetreibenden Einzelunternehmen / Personengesellschaften, besteht ab 2008 Buchführungspflicht nach § 5 EStG, sofern nicht gem. §124 b Z 134 EStG in der Steuererklärung 2007 von der Aufschuboption (bis Ende 2009) Gebrauch gemacht wird

:: Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellung

Gem. §§ 14 Abs. 7 iVm 124 b Z 137 EStG besteht bei abweichendem Wirtschaftsjahr erstmals per 30. Juni 2008, bei einem Kalenderjahr frühestens per 31. Dezember 2008 eine 50%ige Deckungspflicht.

:: Abfuhr von lohnabhängigen Abgaben (13. Lohnabrechnungslauf)

Werden Bezüge, die das laufende Jahr betreffen, im Folgejahr ausbezahlt, sieht das AbgabensicherungsG 2007 für die Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben folgende Regelung vor: Erfolgt die Auszahlung bis zum 15. Februar, kann die Lohnsteuer durch Aufrollung des vergangenen Lohnzahlungszeitraumes neu berechnet werden. Findet keine Aufrollung statt, sind diese Bezüge dem Lohnzahlungszeitraum Dezember zuzurechnen (§ 77 Abs. 5 EStG). Werden Bezüge für das Vorjahr nach dem 15. Jänner bis 15. Februar ausbezahlt, ist die Lohnsteuer bis zum 15. Februar für das Vorjahr abzuführen, wobei § 67 Abs. 8 lit. c EStG nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 2 EStG) und der Jahreslohnzettel zu berichtigen ist. Diese Abfuhrverpflichtung bezieht sich gleichermaßen auf den DB, DZ und KommSt.

:: Neuer Dienstreisebegriff ab 2008 (Klienten-Info 9/2007)

Tagesgelder, die auf Grund von lohngestaltenden Vorschriften ausbezahlt werden, sind nur dann steuerfrei, wenn die in § 3 Abs. 1 Z 16b EStG taxativ angeführten Reisetatbestände vorliegen. Die Kilometergrenze beträgt 30.000 p.a. Steuerfrei sind Kilometergelder daher nur mehr bis € 11.400,- p.a. (30.000 * 0,38).

:: Restriktive Meldebestimmung (Klienten-Info 11/2007)

Dienstnehmer sind bereits vor Arbeitsantritt anzumelden und innerhalb von 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung abzumelden.

:: Maßnahmen zur Arbeitsplatzförderung

  • Arbeitszeitflexibilisierung
    Folgende Maßnahmen sind vorgesehen: Verlängerung der täglichen Arbeitszeit, Zulassung von 12 Stunden-Schichten, Vereinfachungen bei Gleitzeit, 4 Tage-Woche, Einarbeiten und Abbau von Zeitguthaben. Teilzeitbeschäftigte, die Mehrarbeit leisten, haben Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag von 25%, der aber in bestimmten Fällen nicht zusteht.
  • Bonus für Beschäftigung von Behinderten
    Für die Zeit vom 1. November 2007 bis 31. Juli 2008, wird ein Bonus von € 600,- / Monat zusätzlich zur Integrationsbeihilfe ausbezahlt. Diese Förderung gibt es auch für Lehrlinge und Behinderte, die sich selbständig machen.
  • Lohnzuschuss vom AMS für Arbeitslose
    Sie erhalten ein "Scheckheft" für die Arbeitssuche. Dem Dienstgeber wird für maximal 2 Jahre ein Zuschuss bis zu 2/3 des Bruttobezuges/Monat (Untergrenze € 1.000,-) ausbezahlt.

:: Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu)

Sie wird verpflichtend für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die KV-pflichtversichert sind und freiwillig für Freiberufler und Bauern. Der Beitrag an die MVK beträgt 1,53% (der KV-Beitrag sinkt von 9,1% auf 7,65%),sodass die Beitragserhöhung sich auf 0,08% beschränkt und ist eine Betriebsausgabe. Für aktive Freiberufler besteht eine Optionsfrist bis 30. Juni 2008, Berufsanfänger müssen sich binnen 6 Monaten nach Tätigkeitsbeginn entscheiden.

:: Ausweitung der Arbeitslosenversicherung

Freie Dienstnehmer sind ab 2008 beitragspflichtig und werden auch in die Insolvenzentgeltversicherung mit einbezogen. Für Selbständige ist die Einbeziehung erst ab 2009 vorgesehen.

:: Aus für Erbschafts- und Schenkungssteuer ab 1. August 2008

Das Auslaufen dieser Steuern scheint sicher zu sein. Zum Unterschied von einer Schenkung, ist der Zeitpunkt für den Anfall der Erbschaft nicht beeinflussbar. Dass die Besteuerung durch ein "Zufallsereignis" (Tod des Erblassers) ausgelöst wird, dürfte verfassungswidrig sein. Zur Vermeidung der Erbschaftsteuer bieten sich 2 Möglichkeiten an: Das Testament enthält eine aufschiebende Bedingung für den Erbanfall erst nach dem 31. Juli 2008 und der Pflichtteilsberechtigte macht seinen Anspruch erst nach dem 31. Juli 2008 geltend (3 Jahre hat er dazu Zeit). Die gesetzlichen Erben haben aber keine Chance der Steuer zu entgehen. Als Maßnahme gegen Vermögensverschiebungen wird Meldepflicht für die Schenkung diskutiert, bei deren Verletzung voraussichtlich ein "Vermögensverschiebungszuschlag" anfallen wird. Für Stiftungen wird voraussichtlich eine Eingangssteuer eingeführt. Bei Grundstücksschenkungen mit Auflagen (Wohnrechtsvorbehalt, Kreditübernahme) bleibt die Grunderwerbsteuer aufrecht.
Unerwartete Folgen hat die Kündigung des DBA seitens Deutschlands für Österreicher, bei Bestehen eines Steueranknüpfungspunktes zu Deutschland (Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Vermögen in Deutschland etc.), weil dadurch volle Erbschafts- und Schenkungssteuerpflicht in Deutschland ausgelöst wird.

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