Erfolgreich steuern
Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.
Im Mittelpunkt der Klient
Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
Vorausschauend kalkulieren
Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.
Ihr Partner zum Erfolg
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.
ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.
WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.
Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.
Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.
Weil Erfolg planbar ist.
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UNSER LEITBILD
Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.
Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
Unsere Wissen ist Ihr Gewinn
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AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Nachkauf von Versicherungszeiten
Damit Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen und für die Pensionsberechnung berücksichtigt werden können, müssen diese nachgekauft werden. Sie gelten als Beitragszeiten der freiwilligen Versicherung. Lediglich bei Hinterbliebenenpensionen erfolgt eine Berücksichtigung für die Erfüllung der Voraussetzungen auch ohne Nachkauf. Die Höhe der Beiträge hängt vom Schultyp und von der jeweils geltenden Höchstbeitragsgrundlage ab. Für bestimmte Jahrgänge ist ein Risikofaktor vorgesehen. Für ab 1. Jänner 2005 gelegene Zeiten des Besuches einer Bildungseinrichtung kann eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung eingegangen werden.
:: Nachgekaufte Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
Für eine mittlere Schule (Fachschule, Handelsschule…) können pro Schuljahr 12 Monate nachgekauft werden, insgesamt höchstens 24 Monate. Für eine höhere Schule (Gymnasium, HTL, HAK…) 36 Monate und für eine Hochschule oder Uni 6 Monate pro Semester, insgesamt höchstens 72 Monate.
:: Kosten des Nachkaufes
Ein Studien- bzw. Ausbildungsmonat kostet EUR 583,68 und jeder sonstige Schulmonat EUR 291,84. Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben, verteuert sich der Nachkauf durch einen so genannten "Risikozuschlag".
Antrag auf Nachkauf | ||
nach Vollendung des | pro Schulmonat | pro Studienmonat |
40. Lebensjahres | EUR 326,86 | EUR 653,72 |
45. Lebensjahres | EUR 391,07 | EUR 782,13 |
50. Lebensjahres | EUR 484,45 | EUR 968,91 |
55. Lebensjahres | EUR 647,88 | EUR 1.295,77 |
60. Lebensjahres | EUR 682,91 | EUR 1.365,81 |
Für Versicherte bestimmter Geburtsjahrgänge (Frauen bis Jahrgang 1946, Männer bis Jahrgang 1941) werden Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten auch ohne nachträglichen Einkauf zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen als Ersatzzeiten herangezogen.
Der Nachkauf der Schul- und Studienzeiten ist bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu beantragen, eine Ratenzahlung ist möglich. Die Aufwendungen für den Nachkauf der Schul- und Studienzeiten sind - ohne Höhenbegrenzung - als Sonderausgabe absetzbar. Bei Einmalzahlung kann auf Antrag die Verteilung auf 10 aufeinander folgende Jahre gestellt werden. Ob sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten lohnt, sollte nur aufgrund einer Pensionsvorausberechnung bei der PVA entschieden werden. Die Pensionsversicherungsträger müssen von Amts wegen die Beiträge für nachgekaufte Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten zurückzahlen, wenn sich diese Zeiten weder auf die Anspruchsvoraussetzungen noch auf die Pensionshöhe auswirken.
Als Alternative ist bei einem sehr hohen Nachzahlungsbetrag eine Veranlagung in Wertpapieren zu überlegen, da in diesem Fall die Liquidität erhalten bleibt, was bei den entrichteten Beiträgen nicht der Fall ist und deren Rentabilität vom erhöhten Pensionsbezug für die Restlebenszeit abhängt.
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