Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Prüfung der Sozialversicherungs - Beitragsvorschreibung

März 2007
Kategorien: Klienten-Info

Die SVA ermittelt die endgültige Brutto-Beitragsgrundlage bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern aus der Höhe der im Einkommensteuerbescheid des jeweiligen Beitragsjahres ausgewiesenen Einkünfte, indem folgende Beträge hinzugerechnet werden:

  • Vorgeschriebene Beiträge zur PV und KV nach GSVG bzw. FSVG, ohne ASVG-UV-Beitrag.
  • Bei Freiberuflern die KV-Beiträge auf Grund der Selbstversicherung nach ASVG, wenn ein Ausschluss von der KV nach GSVG vorliegt.

Bei der Prüfung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Hinzurechnung weder von der Höhe der tatsächlichen Zahlung oder Aufwandserfassung (Abgrenzung bei Bilanzierung) noch der steuerlichen Geltendmachung abhängt. Maßgebend ist ausschließlich die Höhe der vorgeschriebenen Beiträge. Die Höchstbeitragsgrundlagen betrugen: 2005: € 50.820-, 2006: e 52.500,- und wurden für 2007 auf € 53.760,- angehoben.

Setzen sich die Einkünfte lt. Steuerbescheid aus mehreren Quellen zusammen, die aber nicht alle beitragspflichtig sind (z.B. Gewinnanteile aus Kommanditbeteiligung) so kann die SVA die richtige Beitragsgrundlage nur nach Bekanntgabe der Zusammensetzung der Einkünfte ermitteln, da diese aus dem Steuerbescheid nicht ersichtlich ist. Liegen z.B. die steuerpflichtigen Einkünfte lt. Bescheid zuzüglich der Hinzurechnungsbeträge über der Höchstbeitragsgrundlage, die beitragspflichtigen Einkünfte aber darunter, kommt es zu einer zu hohen Beitragsvorschreibung. Zwecks Vorbeugung derselben sollte der SVA nach Vorliegen des Steuerbescheides die Zusammensetzung der steuerpflichtigen Einkünfte unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden.
Von den endgültig vorgeschriebenen Beiträgen sind die allenfalls auf Grund einer vorläufigen Beitragsbemessung bereits entrichteten Beiträge abzuziehen.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

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