Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Aufzeichnung von Schwerarbeitszeiten ab 2007

Februar 2007
Kategorien: Klienten-Info

:: In der ab 1. Jänner 2007 geltenden Schwerarbeitsverordnung (SchAVO) sind folgende Meldevorschriften vorgesehen:

  • Für Dienstnehmer obliegt die Meldepflicht dem Dienstgeber nach § 41 ASVG; Selbständige (GSVG, FSVG, BSVG) haben diese Meldung selbst zu erstatten.
  • Folgende Daten sind für Männer über dem 40. Lebensjahr und Frauen über dem 35. Lebensjahr gesondert zu melden:
    • Besonders belastende Tätigkeit i.S. § 1 SchAV
    • Name und Versicherungsnummer dieser Person
    • Dauer dieser Tätigkeit
  • Zeitpunkt der Meldung ist jeweils Ende Februar des Folgejahres. Für 2007 demnach spätestens der 29. Februar 2008.

:: Für die Aufzeichnung enthält die Dienstgeberinformation der GKK die Empfehlung, die entsprechenden Aufzeichnungen schon während des laufenden Jahres (erstmals also 2007) zu führen, um der Meldeverpflichtung zeitgerecht 2008 nachkommen zu können.

:: Was unter Schwerarbeit fällt ist in der Dienstgeber-Info www.sozialversicherung.at im Detail erläutert, wobei in der Liste 1 (Männer) 70, in der Liste 2 (Frauen) 48 Berufsarten angeführt sind.

:: Die Schwerarbeitspension steht frühestens ab dem 1. Jänner 2007 nach Vollendung des 60. Lebensjahr mit 540 Versicherungsmonaten (45 Jahre) und mindestens 120 Monaten Schwerarbeit in den letzten 240 Monaten vor dem Pensionsstichtag zu. Ferner darf am Pensionsstichtag keine pflichtversicherte Erwerbstätigkeit ausgeübt, sowie die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (2007: € 341,16) nicht überschritten werden. Bei Beamten genügen 42 Versicherungsjahre (504 Monate), mit der Begründung, dass ein öffentliches Dienstverhältnis erst mit 18 Jahren begonnen werden kann.

Bild: © nyul - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.