Erfolgreich steuern
Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.
Im Mittelpunkt der Klient
Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.
Gemeinsam Mehr erreichen_
Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!
Vorausschauend kalkulieren
Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.
Ihr Partner zum Erfolg
Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.
ÜBER UNS
Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.
Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.
WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.
Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.
WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.
Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.
WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.
Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.
Weil Erfolg planbar ist.
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UNSER LEITBILD
Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.
Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.
Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.
Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.
Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.
Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.
Unsere Wissen ist Ihr Gewinn
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AKTUELLES
Klienten-Info - Archiv
Ende der steuerfreien Eigenwerbung laut VwGH
Entgegen ständiger bisheriger Rechtsprechung vollzieht der VwGH 2005/17/0053 vom 22. Februar 2006 eine Judikaturwende und weitet die Werbeabgabe auf Eigenwerbung aus, obwohl im Durchführungserlass AÖFV Nr. 121/2000 ausdrücklich erwähnt ist, dass Eigenwerbung nicht der Werbeabgabe unterliegt. Auch laut VfGH B 171/02 unterliegt die Werbung, die der Werbeinteressent ohne Einschaltung Dritter für sich selbst macht (also Eigenwerbung) nicht der Werbeabgabe. Ziel der Werbeabgabe sei es, die Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hiebei Auftragnehmer dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen einer Abgabe zu unterwerfen, wobei die Bemessungsgrundlage das hiefür geleistete Entgelt ist. Stein des Anstoßes war die Herausgabe eines Warenkataloges eines Handelshauses, welches hiefür eine eigene Kostenstelle eingerichtet hatte und von den Herstellern vereinzelt neue Texte und Druckvorlagen einholte. Aus diversen Verrechnungen (gelegte Rechnungen, Skonti, Rabatte und Boni) in dieser Kostenstelle leitete der Fiskus die Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe ab. Für die Praxis ist daher zu beachten, dass unter dem Titel "Werbung" keine Posten aufscheinen, die als Flächen- oder Raumnutzung bzw. Werbeeinschaltung ausgelegt werden können, um einen Anknüpfungspunkt als Bemessungsgrundlage für die Werbeabgabe zu vermeiden.
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