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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Erhöhung der Zwangsstrafen bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses 2005 von Kapitalgesellschaften binnen 9 Monaten

September 2006
Kategorien: Klienten-Info

:: Zitierhinweis

Mit dem Gesetz über besondere zivilrechtliche Vorschriften für Unternehmen HRÄG BGBl I Nr. 120/2005 erfolgte die Novellierung des Handelsgesetzbuches mit dessen Umbenennung in Unternehmensgesetzbuch - UGB mit Wirkung ab 1. Jänner 2007. Im Rechtsinformationssystem des Bundes (http://ris.bka.gv.at) führt daher die Bezeichnung UGB noch zu 0 Dokumenten; diese erscheinen nur bei der Kurzbezeichnung HGB. Die zitierten §§ beziehen sich daher noch auf das HGB.

:: Erhöhung der Zwangsstrafen schon ab 30. September 2006

Die Nichteinreichung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2005 von Kapitalgesellschaften an das Firmenbuchgericht bis spätestens 9 Monate nach dem Bilanzstichtag gem. § 277 Abs. 1 HGB ist gem. § 24 FBG mit Zwangsstrafe von bis zu € 3.600,- bedroht. Eine Erhöhung kann laut Publizitätsrichtlinien-Gesetz (PuG) vom 26. Juni 2006 bereits für den Abschluss 2005 gem. § 283 Abs. 3 HGB ab 1. Juli 2006 verhängt werden, wenn die Einreichung nicht 2 Monate nach Rechtskraft der Erstvorschreibung erfolgt und zwar in der Höhe von bis zu weiteren € 3.600,-. Für mittelgroße Kapitalgesellschaften erhöht sich der Betrag bis zu € 10.800,- und für große Kapitalgesellschaften auf bis zu € 21.600,-, wenn die Einreichung auch nach der 2. Vorschreibung der Zwangsstrafe nicht erfolgt. Der Jahresabschluss ist seit 1. Juli 2006 nicht mehr 3-fach, sondern 1-fach einzureichen.

:: Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses ab 2007

Diese verpflichtende Form der Einreichung beim Firmenbuchgericht tritt erstmals für Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2007 per 30. September 2008 in Kraft und zwar für Kapitalgesellschaften bei denen die Erlöse in den letzten 12 Monaten vor dem Bilanzstichtag € 70.000,- überschritten haben. Andernfalls kann die Einreichung weiterhin in Papierform erfolgen. Keine Offenlegungspflichten bestehen nach wie vor für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, wohl aber wenn es sich um GmbH bzw. AG & Co handelt.

:: Gerichtsgebühren (derzeitiger Stand)

- Eintragungsgebühr ab 1. Jänner 2007
Die Erhöhung wird von bisher € 7,- auf € 37,- erfolgen, entfällt aber zur Gänze bei elektronischer Einreichung.

- Eingabengebühr
Deren Höhe bleibt - rechtsformabhängig - unverändert aufrecht, ermäßigt sich aber um € 7,- bei elektronischer Einreichung.

Beispiel: Einreichung eines GmbH-Jahresabschlusses in
Papierform: Eingabengebühr € 31,- + Eintragungsgebühr € 37,- insgesamt € 68,-
Elektronisch: Um € 7,- ermäßigte Eingabengebühr von € 24,- und keine Eintragungsgebühr. Ersparnis daher € 44,-!

Bild: © Tatesh - Fotolia

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