Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Neues zu den Anspruchszinsen

Juni 2005
Kategorien: Klienten-Info

1. Verlängerung des Verzinsungszeitraumes

Der Zeitraum für Nachforderungs- und Gutschriftszinsen wird von bisher 42 auf 48 Monate ab 2005 verlängert. Am Beginn, 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides, aus dem die Zinsen resultieren, ändert sich nichts.

2. Herabsetzung / Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen gem. § 205 Abs. 6 BAO

Sind die Nachforderungen für Einkommen- oder Körperschaftsteuern die Folge eines rückwirkenden Ereignisses und betreffen die Zinsen die Zeit vor Eintritt dieses Ereignisses, so sind sie auf Antrag herabzusetzen oder nicht festzusetzen.
Ein rückwirkendes Ereignis liegt z.B. vor bei:

  • Antrag auf gleichmäßige Verteilung positiver Einkünfte auf 3 Jahre
  • Nachzahlung von Pensionen
  • Nachträgliche Änderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Ausscheiden aus der Unternehmungsgruppe innerhalb von 3 Jahren nach Eintritt
  • Nachträgliche Entrichtung ausländischer Steuern, die auf die inländische Abgabe anzurechnen sind
  • Nachforderungen infolge rückwirkender Erhöhung der Einkünfte, die aus einem Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte resultieren.

3. Antrag

Der Antrag ist schriftlich innerhalb der Verjährungsfrist vom Abgabenschuldner der Anspruchszinsen zu stellen. Der Antrag kann aber bereits vor Festsetzung der Zinsen gestellt werden. Dies ist insbesondere beim Antrag auf Verteilung der positiven Einkünfte auf 3 Jahre sinnvoll. Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer für das betreffende Jahr
  • Beschreibung und Eintritt des rückwirkenden Ereignisses
  • Bezeichnung des abzuändernden Zinsenbescheides, wenn dieser bereits erlassen wurde.

4. Entscheidungspflicht des Finanzamtes

Als Erledigungen kommen in Betracht: Die bescheidmäßige Abänderung oder Aufhebung des Zinsenbescheides bzw. ein Nichtfestsetzungsbescheid. Die Entscheidung liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde.

5. Geltungsumfang

Obwohl das Gesetz per 31. Dezember 2004 in Kraft getreten ist, bezieht sich das Antragsrecht auch auf vor dem In-Kraft- Treten eingetretene rückwirkende Ereignisse und demnach auf vor diesem Zeitpunkt festgesetzte Anspruchszinsen. Einige Bestimmungen des EStG und des UmgrStG normieren aber die Nichtanwendung des § 205 Abs.6 BAO.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.