Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuerfreie Zuwendungen an Dienstnehmer 2005 / USt-Pflicht bei Kostenbeiträgen

Mai 2005

Gesetzliche Verankerung neu ab 2005

:: Essensgutscheine

Die bisher im Erlasswege geregelte Steuerfreiheit für Gutscheine zur Verpflegung am Arbeitsplatz in einer nahe gelegenen Gaststätte bis zu € 4,40 und bis zu € 1,10 je Arbeitstag für mitnehmbare Lebensmittel ist nunmehr gesetzlich verankert. Damit ist einerseits wenigstens ab 2005 Rechtssicherheit verbunden, andererseits ist die zeitnahe inflationsbedingte Anpassung dadurch erschwert.

:: Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge

Sieht ein Kollektivvertrag vor, dass der Sonntag wie ein normaler Arbeitstag zu entlohnen ist (ohne Zuschläge), und dafür ein Wochentag als Ersatzruhetag zusteht, an dem gearbeitet wird, sind die für diesen Tag lt. KV ausbezahlten Zuschläge wie Sonntagszuschläge bis € 360,- und bis € 540,- für Nachtarbeit als steuerfrei zu behandeln.

Wie bisher bis €
Betriebsveranstaltungen 365,- p.a.
Sachzuwendungen 186,- p.a.
Zukunftssicherung 300,- p.a.
5 Überstunden zu 50% des Grundlohnes 43,- p.m.
Mitarbeiterbeteiligung 1.460,- p.a.

Umsatzsteuer bei Kostenbeiträgen

:: In gastronomischen Betrieben

Wird für Verköstigung oder Beherbergung ein Kostenbeitrag verlangt, ist dieser unabhängig von der Höhe umsatzsteuerpflichtig. Bei Unentgeltlichkeit dagegen liegt kein Eigenverbrauch vor, demnach keine USt-Pflicht (Rz 71 UStR 2000).

:: In nichtgastronomischen Betrieben

Wird bei in Eigenregie geführten Kantinen verbilligt oder kostenlos ein Mittagessen an Dienstnehmer abgegeben, so stellen mindestens 2/3 des lohnsteuerpflichtigen Sachbezugswertes einen Eigenverbrauch dar. Demnach sind von brutto € 1,32 Umsatzsteuer zu entrichten. Werden höhere Kostenbeiträge verlangt, so sind diese umsatzsteuerpflichtig (Rz 672 UStR 2000).

Berechnung der Eigenverbrauchsbasis:

Wert der vollen steuerfreien Station (Rz 143 LStR 2002): € 196,20 : 30 sind € 6,54 pro Tag
Davon 3/10 für ein Mittagessen, davon 2/3 sind € 1,32
Daraus 10% USt ergibt eine netto Eigenverbrauchsbasis von € 1,20 demnach rd. € 0,12 USt.

Schlussbemerkung

Zur Frage des Sachbezuges von freien oder verbilligten Mahlzeiten ist festzuhalten, dass deren Gewährung am Arbeitsplatz frei von Lohnsteuer, Sozialversicherung, DB, DZ und KommSt ist. Bei Arbeitnehmern, die in den Haushalt des Arbeitgebers aufgenommen werden, stellt dagegen die freie Station einen Sachbezug dar, der mit allen Lohnnebenkosten belastet ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Bargeld für die Verköstigung auszahlt. Auf die Ausführungen hinsichtlich der steuerlichen Vorteile bei der Ausgabe von Essensmarken in den Klienten-Infos Oktober 2003 und November 2004 wird hingewiesen. Weitere Informationen sind bei "Sodexho Pass Austria GmbH", Tel.: (01) 328 60 60, Fax DW 200, www.sodexho-pass.at, erhältlich.

Bild: © John Hurst - Fotolia

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