Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Aktuelle Zinssätze

März 2005
Kategorien: Klienten-Info

Bankenzinssätze

Basiszinssatz: seit 9. 6. 2003 unverändert 1,47%
Sparbuch-Eckzinssatz 0,125%
Sparbuch-12 Monate ab 1,50%
Handelsrecht: 4,00%
Wechsel- und Scheckrecht: 6,00%

Steuerrecht

Stundungszinsen: ab 1. 2. 2005 5,97% (bisher 5,47%)
Aussetzungszinsen: ab 1. 2. 2005 3,47% (bisher 2,47%)
Anspruchszinsen wie bisher 3,47%  
Zinsenersparnis bei Arbeitgeberdarlehen seit 1. 1. 2004 3,50%  

Änderungen bei Anspruchszinsen durch AbgÄG 2004.
Gem. § 205 Abs. 6 BAO sind die Zinsen auf Antrag herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, wenn sich eine Nachzahlung auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses ergibt und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen. Diese Neuregelung wird wohl auch auf die Verteilung der Einkünfte auf drei Jahre bei Künstlern und Schriftstellern anzuwenden sein.
Gem. § 205 Abs. 2 BAO verlängert sich der Verzinsungszeitraum von bisher 42 auf 48 Monate, was als "Tax Compliance Maßnahme" (was immer das auch ist!) begründet wird.

Verzugszinsen

:: Geschäftsverkehr

Im beiderseitigen Unternehmergeschäft (8% über Basiszins) 9,47%
Mangels anderer gesetzlicher Bestimmungen 4,00%

:: Sozialversicherung

Für rückständige SV-Beiträge ab 1. 1. 2005: 6,33% (2004: 6,57%)

:: Arbeitsrecht

Grundsätzlich ist der Zinssatz wie im Geschäftsverkehr 9,47% anzuwenden, sofern der Zahlungsverzug nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht, diesfalls beträgt der Zinssatz nur 4%.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia

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