Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Auswirkung der EU-Quellensteuer auf die österreichischen Steuerpflichtigen

März 2005

In der Klienten-Info Jänner 2005 wurde bereits kurz auf das EU-Quellensteuergesetz hingewiesen, mit welchem höchstwahrscheinlich ab 1. Juli 2005 die Besteuerung der Zinsenerträge von in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässigen Anlegern eingeführt wird.
Für die Erfassung der Zinsenerträge stehen europaweit folgende Instrumente zur Verfügung:

  1. Gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Banken und Finanzämtern von 22 EU-Ländern.
  2. Abzug von Quellensteuern für einen Übergangszeitraum in Österreich, Belgien und Luxemburg, welche weiterhin ihr Bankgeheimnis wahren wollen.
  3. Bilaterale Abkommen mit bestimmten Ländern, die entweder die Quellensteuer oder den Informationsaustausch einführen (z.B. Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino).

Betroffen sind alle Privatpersonen (nicht die juristischen Personen und Privatstiftungen), die in einem anderen EU-Land wohnen, als im Land ihrer Kapitaleinlagen. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung der jeweiligen Bank, alle Zinsengutschriften an das Wohnsitzfinanzamt des Anlegers zu melden. Da Österreich die Quellensteuer-Variante gewählt hat, werden keine Meldungen an das Ausland weitergegeben, um das Bankgeheimnis zu wahren.

Welche Auswirkungen diese EU-Richtlinie auf die österreichischen Steuerpflichtigen hat, sei im Folgenden dargestellt:
Für Kapitalanlagen eines Österreichers in einem EU-Land mit Meldeverpflichtung, erhält sein Finanzamt die Information über die Höhe der Zinsengutschriften samt Namen. Obwohl diese Meldung erst ab Mitte 2005 zu gewärtigen ist, wird sie aber für den Zeitraum ab 1. Jänner 2005 erfolgen. Für bisher Steuerehrliche ändert sich nichts. Wer diese ausländischen Zinsenerträge aber bisher nicht in seine Steuererklärung aufgenommen hat, bekommt ein Problem, sofern es sich nicht um Anleihen handelt, die vor März 2001 begeben worden sind, oder um Fonds, die nicht mehr als 40% Obligationen enthalten, weil diese Papiere von der EU-Quellensteuer ausgenommen sind. Wer keine andere Lösung findet, sollte an eine Selbstanzeige denken, um wenigsten die Finanzstrafe zu vermeiden.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

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