Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Termine für die Abgabe von Steuererklärungen für 2004

März 2005
Kategorien: Klienten-Info
Abgabetermine Abgabeform Termin
Einkommensteuer E1
Umsatzsteuer U1
Körperschaftsteuer K1
auf Papier 30. 4. 2005
Einkommensteuer E1
Umsatzsteuer U1
Körperschaftsteuer K1
FINANZOnline 30. 6. 2005
Arbeitnehmer-
veranlagung L1
Pflichtveranlagung
Auf Antrag
30. 9. 2005
5-Jahresfrist

In begründeten Fällen ist auf Antrag eine Fristverlängerung möglich. Für die berufsmäßigen Parteienvertreter gibt es eine gesonderte Fristenregelung.

Abgabeform

Wenn ein Internetanschluss vorliegt, besteht ab 2005 die unbedingte Verpflichtung zur Einreichung der Formulare E1 hiezu gehören auch E1a, E1b und E1c, U1 und K1 über FINANZOnline. Nur dann, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung nicht vorliegen oder keine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen besteht (Vorjahresumsatz unter € 100.000,- und keine Aufforderung durch das Finanzamt zur Abgabe der UVA, vgl. Rz. 2751f UStR) können diese Erklärungen weiterhin in Papierform abgegeben werden. Gleiches gilt für die berufsmäßigen Parteienvertreter. Das BMF hat kundgetan, dass die Toleranzregelung, welche noch 2004 für die Abgabe der Erklärungen 2003 gegolten hat, ab 2005 nicht mehr anwendbar ist. Die pflichtwidrige Nichteinreichung über FINANZOnline könnte als verspätete Abgabe qualifiziert werden und damit einen Verspätungszuschlag auslösen. Werden zusätzlich zur Übermittlung im elektronischen Wege schriftliche Beilagen auf dem Postweg übermittelt und langen diese beim Finanzamt später ein, als die elektronische Erklärung, ist dies für den Zeitpunkt der Einreichung ohne Belang.
Für die Einreichung des Formulares L 1 besteht Wahlfreiheit zwischen FINANZOnline oder in Papierform.

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia

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