Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Nutzungsüberlassung von Privatstiftungen

November 2004
Kategorien: Klienten-Info

Der Zeitpunkt des Zuflusses und die Bewertung von Überlassungen durch Privatstiftungen sind in § 15 Abs 3 Z 2 EStG geregelt. Dabei ist nicht nur die Zuwendung von Geld, sondern auch die Überlassung anderer geldwerter Vorteile (kapitalertrags-)steuerpflichtig. Zu den geldwerten Vorteilen zählen insbesondere:

  • Einräumung unverzinslicher Darlehen
  • unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit von Liegenschaften
  • unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit anderer Wirtschaftsgüter (z.B. Segelyachten etc.)

Seit In-Kraft-Treten des Budgetbegleitgesetzes 2003 ist zu beachten, dass geldwerte Vorteile bereits mit der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit der Zuwendungsbesteuerung unterliegen, unabhängig davon, ob der Begünstigte den Vorteil bereits tatsächlich in Anspruch nimmt. Stiftungsvorstände sollten daher vor Beschlussfassung über die Zuwendung einer Nutzungsmöglichkeit mit dem Begünstigten eine Abstimmung hinsichtlich der zeitlichen Nutzung vornehmen. Für Beweiszwecke gegenüber der Finanz sollten derartige Beschlüsse jedenfalls schriftlich dokumentiert werden. Z.B. dem Begünstigten wird die Villa auf Sardinien vom 15. Mai bis 30. Juni 2005 unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Bewertung von Nutzungszuwendungen orientierte sich bis August 2003 an den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes. Nach In-Kraft-Treten des Budgetbegleitgesetzes 2003 sind Nutzungszuwendungen jedoch mit dem Betrag anzusetzen, der vom Begünstigten zum Zeitpunkt der Zuwendung aufgewendet hätte werden müssen.

Die Bewertung orientiert sich folglich an den individuellen Umständen des Begünstigten. Stellt beispielsweise die Privatstiftung dem Begünstigten ein zinsenloses Darlehen zur Verfügung für welches ortsüblich ein Darlehenszins von 5% p.a. üblich wäre, und hätte der Begünstigte aufgrund seiner ausgezeichneten Bonität das Darlehen nachweislich um 3,5% bekommen können, so ist der Vorteil aus dem unverzinslichen Darlehen mit 3,5% zu bewerten. Für die Bewertung der Nutzungsüberlassung von Luxusgütern, wie z.B. Villen, Luxuswohnungen etc., sehen die Stiftungsrichtlinien in Rz 238 eine eigene Bewertungsmethode vor. Demzufolge kann aus Vereinfachungsgründen für die Ermittlung der der Kapitalertragsteuer unterliegenden Nutzungsmöglichkeit ein Mittelwert aus der Summe der angemessenen Verzinsung des investierten Kapitals und der AfA sowie des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes angesetzt werden.

Bild: © Thomas Francois - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.