Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuerliche Qualifikation von Steuerberatungskosten

Juni 2004

:: Grundsatz
Zahlungen an berufsrechtlich befugte Personen (insbesondere Wirtschaftstreuhänder) sind in unbeschränkter Höhe Sonderausgaben, sofern sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind.

:: Zurechnung

  • Bei selbstständig Erwerbstätigen
    Die Aufwendungen sind zur Gänze Betriebsausgaben.
  • Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
    Liegt der Schwerpunkt bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, dann handelt es sich zur Gänze um Werbungskosten. Betrifft die Tätigkeit schwerpunktmäßig die Abfassung der Einkommenssteuererklärung, dann liegen zur Gänze Sonderausgaben vor.
  • Bei Liebhaberei
    Sind die Steuerberatungskosten grundsätzlich entweder als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zu qualifizieren, dann sind sie als Sonderausgaben abzugsfähig.
  • Bei Pauschalierungen (Neu)
    Steuerberatungskosten sind nicht mit dem Betriebsausgabenpauschale abgegolten, sondern können als Sonderausgaben berücksichtigt werden (Rz 4116a und 4250 EStR 2000)

:: Keine Sonderausgaben sind Zahlungen an selbstständige und gewerbliche Buchhalter, da sie nicht zur Steuerberatung befugt sind (Rz 564a Lohnsteuerrichtlinien 2002)

:: Umsatzsteuer
Liegen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vor, können sie bei Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Sonderausgaben gibt es keinen Vorsteuerabzug.

Bild: © NAN - Fotolia

KONTAKT

ANSCHRIFT

Karall & Handler
Steuerberatungs GmbH
Hauptplatz 11-12
2620 Neunkirchen

TELEFON

T +43 (0)2635 63123
F +43 (0)2635 63217-22

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.