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Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor ab 1.1.2004

Mai 2004
Kategorien: Klienten-Info

Infolge Abschaffung der Verordnung Nr. 800/1974 (umsatzsteuerfreie Lieferung und sonstige Leistung ausländischer Unternehmer in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen) mit Ausnahme für Werklieferungen, Bauleistungen und Lieferungen im Reihengeschäft mit 3 Unternehmen, sowie der Ausweitung des Reverse-Charge-System ab 1. Jänner 2004, kann es für inländische Leistungsempfänger bei Lieferungen ausländischer Unternehmen in Österreich zu einer Haftung für und somit Belastung mit Umsatzsteuer kommen.

Neue Rechtslage ab 1. Jänner 2004

Bei allen sonstigen Leistungen und Werklieferungen von einem ausländischen Unternehmer an ein inländisches Unternehmen kommt es zwingend zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse-Charge-System). Da der Leistungsempfänger in diesem Fall selbst Steuerschuldner ist, bleibt für Haftung kein Raum.
Anders ist die Situation bei im Inland steuerbaren Lieferungen durch einen ausländischen Unternehmer, da - wie ausgeführt - die Verordnung 800/1974 hiefür nicht mehr anwendbar ist. Der inländische Leistungsempfänger kann daher bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer nicht mehr unterstellen, dass der ausländische Unternehmer für seine Lieferung die Umsatzsteuerbefreiung laut Verordnung Nr. 800/1974 in Anspruch nimmt. Die Umsatzsteuerpflicht besteht aber unabhängig davon, ob Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird oder nicht (§ 27 Abs. 4 UStG). Bei Geltendmachung der Haftung durch das Finanzamt wird demnach die Umsatzsteuer zum Kostenfaktor, da mangels ausgewiesener Umsatzsteuer in der Rechnung kein Vorsteuerabzug zusteht.

Praxistipp

Der Leistungsempfänger sollte bei Lieferungen ausländischer Unternehmer, die Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen, genau prüfen, ob zu Recht keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist. Dieser Umstand sollte dokumentiert werden, um im Falle einer finanzamtlichen Prüfung gewappnet zu sein.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

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