Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Neue steuerliche Direktentlastungen für Diplomaten ab 1.1.2004

Mai 2004

Umsatzsteuer

:: Wohnungsmiete
Bei Vermietung eines Grundstücks besteht die Möglichkeit, die Umsatzsteuer frei zu belassen, ohne die Berechtigung zum Vorsteuerabzug zu verlieren. Voraussetzung hierfür ist die Antragstellung mittels Formular U 46 dem eine Bescheinigung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten (Organisationsnummer bzw. Legitimationskartennummer betreffend den Diplomatenstatus) beizulegen sind, sowie die Angabe der Mehrwertsteueridentifikationsnummer des Vermieters. Die Wärmelieferung durch den Vermieter ist auch umsatzsteuerfrei.

:: Lieferung von Kraftfahrzeugen
Umsatzsteuerfrei ist auch die Lieferung von Kraftfahrzeugen an in Österreich errichtete ausländische Vertretungsbehörden für den amtlichen Gebrauch, bzw. an Mitglieder der ausländischen Vertretungsbehörde für deren privaten Gebrauch mit einer Behaltefrist von 2 Jahren. Auch hier ist eine Bescheinigung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Diese Bescheinigung ist zum Nachweis der Steuerfreiheit vom Unternehmer aufzubewahren. Für die Antragstellung ist das Formular U 45 aufgelegt. Die USt-Befreiung gilt auch für Gebrauchtwagen, aber nicht für geleaste KFZ.

Sonstige Steuervergütungen

Neben den o.a. neuen Direktentlastungen können Diplomaten (mit Formular U 43) und ausländische Vertretungsbehörden (mit Formular U 41) für Umsatzsteuer, Elektrizitäts- und Erdgasabgabe Vergütungsanträge einbringen. Die Vergütungen sind aber jährlich begrenzt; bei der Umsatzsteuer mit € 2.900,-, bei der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe mit je € 180,-. Neu ist eine Pauschalierungsmöglichkeit pro Monat mit € 100,- für Umsatzsteuer und je € 5,- für Elektrizitäts- und Erdgasabgabe. Die steuerliche Direktentlastung für Miete und KFZ steht auch bei der Pauschalierung zu.

Normverbrauchsabgabe

Analog zur Entlastung der Umsatzsteuer ist bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen auch eine Direktentlastung von der NoVA vorgesehen, was auch für geleaste KFZ gilt.

Bild: © a_korn - Fotolia

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