Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuerreform 2005 - die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mai 2004
Kategorien: Klienten-Info

Am 23. März 2004 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2005 beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen das Einkommensteuer-, das Körperschaftsteuer- und das Finanzstrafgesetz.

Lohn- und Einkommensteuer

:: Tarifreform
Bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag sind Bruttojahreseinkommen von € 15.770,- (2004: € 14.500,-) und bei Pensionisten von € 13.500,- (2004: € 12.500,-) steuerfrei - die Einkommen von Selbständigen sind bis zu einem Betrag von € 10.000,- (2004: € 8.888,-) steuerfrei.

Praktikerformel für die Steuerberechnung:

Bei einem Einkommen von Einkommensteuer
€ 0,- bis € 10.000,- 0
€ 10.000,- bis € 25.000,- Einkommen * 38,333% - € 3.833,00
€ 25.000,- bis € 51.000,- Einkommen * 43,596% - € 5.150,50
über € 51.000,-   Einkommen * 50% - € 8.414,50

:: Vorteile für Familien & Alleinverdiener
Die Höhe der Absetzbeträge bleibt unverändert (Verkehrs- € 291,- Arbeitnehmer- € 54,- Pensionistenabsetzbetrag € 400,-), jedoch wurden zur Einkommenstärkung von Familien Kinderzuschläge zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag eingeführt. Zusätzlich zum Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag in der Höhe von € 364,- gilt für das erste Kind ein Zuschlag von € 130,-, für das zweite € 175,- und für jedes weitere Kind € 220,-. Familien/Alleinerzieher mit geringem Einkommen profitieren ebenfalls von dieser Regelung, da der Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag inkl. den Zuschlägen als Negativsteuer ausbezahlt wird. Darüber hinaus wurde die Zuverdienstgrenze beim Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von € 4.400,- auf € 6.000,- erhöht.

:: Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuertarif wird für Einkünfte ab 1. Jänner 2005 von 34% auf 25% gesenkt. Gleichzeitig wurde die Bemessungsgrundlage durch die Abschaffung der steuerfreien Übertragung von stillen Reserven und durch den Wegfall der Eigenkapitalverzinsung erhöht. Werden Gewinne einer Kapitalgesellschaft zu 100% an eine natürliche Person ausgeschüttet (KöSt zzgl. 25%ige KESt), reduziert sich die Gesamtbelastung von 50,5% auf 43,75%.
Zweite wichtige Maßnahme ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung anstelle der bisherigen Organschaft. Finanziell verbundene Körperschaften (mehr als 50%) können grenzüberschreitend Gewinne und Verluste ausgleichen.

:: Finanzstrafrecht
Es kommt zu einer Verschärfung des Finanzstrafrechts und der Steuerprüfungen (u.a. Ausweitung des Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre, der Freiheitsstrafe von 3 auf 5 Jahre). Die Einführung des Pauschalabgabegesetzes ("Steueramnestie") ist nicht mehr Bestandteil des Reformpaketes.

:: Sonstige Maßnahmen:
- Generelle Erhöhung der Pendlerpauschale um 15%
- Kirchenbeiträge sind bis zu einem Betrag von € 100,-/Jahr (bisher: € 75,-) absetzbar.
- Abschaffung der Schaumweinsteuer, Senkung der Biersteuer
- Geringere Besteuerung von Agrardiesel
- Verkürzung der Verjährungsfristen (Bemessungsverjährung bei hinterzogenen Abgaben 7 Jahre (bisher 10) -Absolute Verjährung 10 Jahre (bisher 15)
Die genannten Maßnahmen im Familienbereich (Erhöhung der Zuverdienstgrenze, Kinderzuschläge) und die Anhebung der Pendlerpauschale sollen bereits im Kalenderjahr 2004 gelten.

Bild: © Xuejun li - Fotolia

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