Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

EU-Erweiterung: Die wichtigsten Steuern unserer Nachbarländer

Mai 2004
Kategorien: Klienten-Info

Mit 1. Mai 2004 hat die bislang größte Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union stattgefunden. Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakische Republik und Slowenien sind der EU beigetreten.

Körperschaftssteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung

Die Steuersysteme unserer Nachbarländer beruhen auf dem auch in Österreich angewendeten "klassischen" System mit Tarifentlastung beim Anteilseigner, um die wirtschaftliche Doppelbelastung bei ausgeschütteten Dividenden zu mindern.

Staaten Körperschaftsteuer Kapitalertragsteuer
Österreich 34%
ab 2005: 25%
25%
Slowakei 19% - 1)
Slowenien 2) 25% 15%
Tschechien 28%
2005: 26%
2006: 24%
15%
Ungarn 16% 20% / 35% 3)

1) Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Einkommensteuer (19%).
2) Für 2005 werden Änderungen im Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht erwartet.
3) Nur für Dividenden.

Mindestnominalkapital von Kapitalgesellschaften

Staaten AG GmbH
Österreich € 70.000 € 35.000
Slowakei 1.000.000 SKK
rd. € 24.880
200.000 SKK
rd. € 4.980
Slowenien 6.000.000 SIT
rd. € 25.726
2.100.000 SIT
rd. € 9.004
Tschechien 2.000.000 CZK
rd. € 62.145
200.000 CZK
rd. € 6.215
Ungarn 20.000.000 HUF
rd. € 80.060
3.000.000 HUF
rd. € 12.009
Europa-AG (SE) € 120.000  

Einkommensteuertarife

Die Einkommensteuertarife unserer östlichen Nachbarländer differieren zum Großteil stark von unserem Tarifsystem. Während unser Lohn- und Einkommensteuertarif aus mehreren proportionalen Stufen (progressive Teilmengenstaffelung) besteht, gilt z.B. in der Slowakei ein Tarif mit einem Proportionalsatz ("Flat Tax"). Ferner werden unterschiedliche Einkunftsarten erfasst.

Staaten Einkommensteuer
Österreich Stufentarif: 0%, 21%, 31%, 41%, 50%
ab 2005: siehe Artikel in dieser Ausgabe
Slowakei Flat Tax: 19%
Slowenien Niedrigster Steuersatz: 17% (bis rd. € 6.000)
Höchster Steuersatz: 50% (über rd. € 36.000)
Tschechien Niedrigster Steuersatz: 15% (bis rd. € 3.430)
Höchster Steuersatz: 32% (über rd. € 10.400)
Ungarn Niedrigster Steuersatz: 18% (bis rd. € 3.160)
Höchster Steuersatz: 38% (über rd. € 5.920)

Bei einem Vergleich der effektiven Steuerbelastung ist die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Bei der Art und Weise der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage existieren nämlich erhebliche Unterschiede zwischen den Beitrittsländern bzw. zu Österreich.

Umsatzsteuertarife

In der EU und somit auch in den EU-Beitrittsstaaten wird die Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer erhoben. Die
6. EU-Richtlinie ist von allen EU-Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umzusetzen.

  Mehrwertsteuer
Staaten Regelsteuersatz Ermäßigter Satz
Österreich 20% 10%, 12%
Slowakei 19% -
Slowenien 20% 8,5%
Tschechien 22% (ab 01.05.2004 19%) 5%
Ungarn 25% 15%, 5%

Während bisher Geschäfte, bei denen Waren physisch in ein Beitrittsland geliefert wurden, als Ausfuhrlieferungen generell umsatzsteuerbefreit waren, sind derartige Geschäfte nunmehr unter den Voraussetzungen des Art. 7 UStG innergemeinschaftliche Lieferungen. Österreichische Lieferanten müssen in Zukunft darauf achten, dass der Abnehmer eine UID-Nummer vorweisen kann - hiervon ausgenommen sind Lieferungen neuer Fahrzeuge. Im übrigen wird auf den Geltungsbereich des Reverse Charge hingewiesen (siehe Artikel "Vermeidung der Umsatzsteuer als Kostenfaktor" in dieser Ausgabe).

Wesentliche Vereinfachungen gibt es auch bei Waren, die physisch aus einem Erweiterungsland kommen. Bisherige Importe sind nunmehr als innergemeinschaftlicher Erwerb zu qualifizieren mit der Folge, dass Einfuhrabfertigungen entfallen, bzw. die Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr zu entrichten ist. Ein deutlich vereinfachter und beschleunigter Warenverkehr wird ab 1. Mai 2004 möglich sein. Für zum 1. Mai 2004 unterwegs befindliche Waren gelten aber noch die vor diesem Stichtag bestehenden einfuhrumsatzsteuerlichen Vorschriften.

Web-Tipp: Die Überprüfung der UID-Nummer kann unter der Internetadresse: http://europa.eu.int/comm/taxation _customs/vies/de/vieshome.htm erfolgen.

Bild: © Marc Dietrich - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.