Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Änderungen im Umsatzsteuergesetz

Mai 2003
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info

:: Verlängerung der Eigenverbrauchsbesteuerung bei PKW - Auslandsleasing bis 31. Dezember 2006
Die Befristung der Anwendung des § 1 Abs. 1 lit. d UStG auf Umsätze, die vor dem 1. Jänner 2006 ausge-führt werden, bedeutet in der Praxis die Verlängerung einer Bestimmung bis Ende 2005, die voraussichtlich vom EuGH als gemeinschaftswidrig qualifiziert wird. In der Fachliteratur wird diese österreichische Lösung als im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht bezeichnet.

:: Verpflichtende elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen
Die Einreichung des amtlichen Vordrucks ist nur dann gestattet, wenn die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzung unzumutbar ist. Bei Vorliegen der Verpflichtung zur Einreichung der UVA (Vorjahresumsatz über € 100.000,-), muss die UVA im elektronischen Wege übermittelt werden. Dies gilt erstmals für den Voranmeldungszeitraum April 2003 (15. Juni), bei vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum 15. August 2003.

:: Rechnungsausstellungen bei Ärzten
- Gegenüber Privatpersonen besteht keine Rechnungslegungspflicht, somit auch keine fortlaufende Nummerierung.
- Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen besteht Rechnungslegungspflicht, wenn eine Rechnung verlangt wird. Die Anführung der UID-Nummer ist nur dann erforderlich, wenn das Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Dies kann nur auf Leistungen zutreffen, die umsatzsteuerpflichtig sind, demnach nicht auf steuerfreie ärztliche Leistungen.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

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