Erfolgreich steuern

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Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Zusätzliche Angaben in Rechnungen nach österreichischem Umsatzsteuerrecht - Verwirrung durch Information deutscher Unternehmen

Oktober 2002
Kategorien: Klienten-Info

In der Klienten-Info August 2002 wurde auf die Erweiterung des Kataloges der Rechnungsangaben gemäß § 11 UStG ab 2003 hingewiesen.

Auf Anfrage aus dem Leserkreis, in welchen Rechnungen die Umsatzsteueridentifikationsnummer anzuführen ist, ist festzuhalten:

Gemäß Artikel 28 Binnenmarktregelung (UStG 1994) ist die UID in Rechnungen anzuführen, die innergemeinschaftliche Lieferungen oder Erwerbe betreffen. Auf Inlands- oder Drittlandsrechnungen ist die UID-Nummer daher nicht anzuführen.

In diesem Zusammenhang sei auf einen zusätzlichen Formalismus in Deutschland hingewiesen. Ab 01.07.2002 ist nämlich in jeder Rechnung die "allgemeine Steuernummer" anzuführen. Bei Abrechnung durch Gutschriften ist die Steuernummer des Leistenden (Gutschriftsempfängers) anzugeben.

Verwirrung haben Informationen deutscher Unternehmen an ihre österreichischen Geschäftspartner gestiftet, wonach die österreichischen Geschäftspartner ihre österreichische Steuernummer hätten bekannt geben sollen. Das deutsche Bundesministerium hat aber bereits am 28.06.2002 klargestellt, dass in den Rechnungen nur die von einem deutschen Finanzamt erteilte Steuernummer in der Rechnung anzugeben ist.

Für österreichische Unternehmer haben diese Bestimmungen nur insofern Bedeutung, als sie umsatzsteuerlich in Deutschland registriert sind. Die Angabe der deutschen Steuernummer ist nur in jenen Rechnungen erforderlich, die sich auf Umsätze beziehen, die unter der deutschen Steuernummer abgewickelt werden.

Bild: © photocrew - Fotolia

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