Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Infos

November 2002
Kategorien: Klienten-Info

Rechtsmittel gegen Vollbesteuerung ausländischer Kapitalerträge

Die Finanzlandesdirektion Wien, Niederösterreich und Burgenland hat in einer Berufungsentscheidung die Vollbesteuerung ausländischer Kapitalerträge als gemeinschaftswidrig anerkannt und der Berufung stattgegeben. Die VwGH-Entscheidung über die eingebrachte Präsidentenbeschwerde bleibt abzuwarten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der VwGH die Gemeinschaftswidrigkeit der derzeitigen Vollbesteuerung bestätigen. Es sollten daher gegen derartige Bescheide Rechtsmittel eingebracht bzw. laufende Rechtsmittel weitergeführt werden.

Steuerliche Qualifikation von fremd finanzierten Rentenversicherungen

Verträge dieser Art, die nach dem 31. Juli 2002 abgeschlossen worden sind, gelten laut Erlass BMF vom 10. August 2001 als Beteiligung, bei der die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Verluste aus derartigen Beteiligungen können daher nur mit späteren Gewinnen ausgeglichen werden.

Umsatzsteueridentifikationsnummer als Bestandteil von Inlandsrechnungen

Aufgrund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002 ist die UID-Nr. auch auf Inlandsrechnungen anzuführen und zwar:

Ab 1. Oktober 2002 auf Rechnungen des Subunternehmers an den Generalunternehmer in der Bauwirtschaft, wobei der Generalunternehmer Schuldner der Umsatzsteuer wird. Anzuführen ist die UID-Nr. des Leistungsempfängers, wobei in der Rechnung aber keine Umsatzsteuer auszuweisen und auf den Übergang der Steuerschuld hinzuweisen ist. Ab 1. Jänner 2003 auf allen Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen. Anzuführen ist die UID-Nr. des Leistungserbringers. Die Zuteilung der UID-Nummern erfolgt automatisch durch das Finanzamt noch in diesem Jahr.
Nähere Ausführungen hierzu folgen in der Klienten-Info Dezember 2002.

Bild: © ronstik - Fotolia

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