Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Kurz-Infos

Oktober 2002
Kategorien: Klienten-Info

Falsche Umsatzsteuervoranmeldung als Abgabenhinterziehung

Der VwGH E. 18. Juli 2001, 98/13/0137 hat festgestellt, dass eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 lit. d Finanzstrafgesetz bereits dann vorliegt, wenn durch die Umsatzsteuervoranmeldung unrichtige Vorsteuerbeträge wissentlich geltend gemacht werden. Die Tatsache, dass die Gutschrift nie ausgezahlt worden ist, qualifiziert der Gerichtshof als irrelevant.

Prokura nur an natürliche Personen

Da die Prokura ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Prinzipal und Prokuristen voraussetzt, kann sie nur natürlichen und nicht juristischen Personen erteilt werden, denn der Prinzipal hätte es bei jedem Geschäftsführerwechsel mit einem neuen Entscheidungsträger zu tun, was diesem nicht zugemutet werden kann (Kreisgericht Berlin 23.10.2001).

Mindestkörperschaftsteuerpflicht endet am Beginn des Kalendervierteljahres nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht

Da durch den Konkurs der Körperschaft weder die Rechtspersönlichkeit untergeht noch das Vermögen auf eine andere Person übergeht, bleibt die Mindestkörperschaftsteuerpflicht bestehen. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit führt nicht zur Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht. Damit ist auch weiterhin die Mindestkörperschaftsteuer - bis zur Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch - zu entrichten (VwGH 05.04.2001, 99/15/0181 und EuGH 18.01.2001, C113/99).

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia

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