Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Drei neue Gruppen für Kriegsgefangenen-Entschädigung

Juni 2002
Kategorien: Klienten-Info

Wie bereits in der Klienten-Info Juni 2001 berichtet, haben österreichische Staatsbürger seit 1. Jänner 2001 Anspruch auf eine steuerfreie Entschädigung für eine Kriegsgefangenenschaft in den osteuropäischen Staaten.

Ab 1. Jänner 2002 wurde der Entschädigungsanspruch auf folgende österreichische Staatsbürger erweitert:

:: Gefangenschaft in amerikanischen, britischen und französischen Lagern.
:: zivilinternierte Personen, die außerhalb Österreichs festgenommen wurden.
:: ehemalige Kriegsgefangene, die heute ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.

Von der Entschädigung ausgeschlossen sind Personen, deren Verhalten in Wort und Tat mit den Gedanken und Zielen eines freien, demokratischen Österreich unvereinbar war (Verurteilung nach dem Kriegsverbrecher- oder Verbotsgesetz).

Höhe und Auszahlung der Leistung:

EUR Mindestdauer der Gefangenschaft
14,53 3 Monate
21,80 2 Jahre
29,07 4 Jahre
36,34 6 Jahre

Die Leistung wird 12 x jährlich ausbezahlt und ist einkommensteuerfrei. Die Anweisung erfolgt gemeinsam mit der Pension.

Formelle Voraussetzungen:
Um die Entschädigung für die neue Fallgruppe rückwirkend ab 1. Jänner 2002 zu erhalten, ist ein formeller Antrag (das Formular ist bei der Sozialversicherungsanstalt erhältlich) bis spätestens 31. Dezember 2002 an das pensionsauszahlende Institut zu stellen. Als Nachweis über die Dauer und den Ort der Gefangenschaft dienen z.B. Entlassungsschein, Zeugenaussage, Korrespondenz, etc. Diese Nachweise sind allerdings nur dann erforderlich, wenn diese Zeiten nicht als Ersatzzeiten für die Pension angerechnet wurden.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

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Karall & Handler
Steuerberatungs GmbH
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