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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Signifikante rechtswirksame EURO-Werte ab 1. Jänner 2002

Januar 2002

Einkommenssteuer
   
EUR
ATS
Pendlerpauschale
  bis 20 km
210,–
2.880,–
  bis 40 km
840,–
11.520,–
  bis 60 km
1.470,–
20.160,–
  über 60 km
2.100,–
28.800,–
   
Werbungskostenpauschale
132,–
1.800,–
   
Sonderausgaben:
  Pauschale
60,–
819,–
  Topf-Sonderausgaben
2.920,–
40.000,–
  Erhöhung (mind. 3 Kinder)
1.460,–
20.000,–
  Einschleifregelung ab
36.400,–
500.000,–
  Entfall der Sonderausgaben ab
50.900,–
700.000,–
   
Lohnsteuerfreie Leistungen
  Tagesgeld - Inland
26,40
360,–
  Nächtigungsgeld - Inland
15,–
200,–
  Kilometergeld - LStR ab 2002
0,36
4,90
  Essensbonus - Gaststätte
4,40
60,–
  Essensbonus - Lebensmittel
1,10
15,–
  Sachzuwendungen p.a.
186,–
2.550,–
  Betriebsveranstaltung p.a.
365,–
5.000,–
  Zukunftsvorsorge p.a.
300,–
4.000,–
  Zuwendungen von Privatstiftung p.a.
1.460,–
20.000,–
   
Freigrenze bei Spekulationsgeschäften
440,–
6.000,–
   
Steuerabsetzbeträge:
  Alleinverdiener/Alleinerzieher
364,–
5.000,–
  Arbeitnehmer/Grenzgänger
54,–
750,–
  Verkehrsabsetzbetrag
291,–
4.000,–
  Pensionistenabsetzbeitrag
400,–
5.500,–
   
Lehrlingsfreibetrag
1.460,–
20.000,–
   
Geringwertige Wirtschaftsgüter
400,–
5.000,–
   
Veranlagungsfreigrenze
730,–
10.000,–
   
Steuererklärungspflicht
  unbeschränkte Steuerpflicht ab
6.975,–
96.000,–
  beschränkte Steuerpflicht ab
3.630,–
50.000,–
  bei lohnsteuerfreien Bezügen ab
8.720,–
120.000,–
   
Sachbezugswerte für Dienstnehmer
  KFZ Privatnutzung
  – maximal p.a.
510,–
7.000,–
  unter 500 km p.a.
  – maximal p.a.
255,–
3.500,–
  Garage p.m.
14,53
200,–
  Zinsenersparnis DG-Darlehen bis
7.300,–
100.000,–
  Volle freie Station p.m.
196,20
2.700,–
   
Umsatzsteuer
   
EUR
ATS
Entfall der Sondervorauszahlung
750,–
10.000,–
Kleinunternehmerfreibetrag
22.000,–
300.000,–
Keine USt-Erklärung
7.500,–
100.000,–
Kleinbetragsrechnung
150,–
2.000,–
Grenze für Istbesteuerung
110.000,–
1,5 Mio
Erwerbsschwelle
11.000,–
150.000,–
Lieferschwelle
100.000,–
1,4 Mio
   
Bundesabgabenordnung
   
EUR
ATS
Buchführungsgrenzen
  allgemein
400.000,–
5 Mio
  Lebensmittel und Gemischtwarenhandel
600.000,–
8 Mio
Freigrenzen
  Stundungszinsen
bis Abgabenhöhe
750,–
10.000,–
  Anspruchszinsen bis
50,–
neu
Zwangsstrafe
2.180,–
30.000,–
Ordnungsstrafe
145,–
2.000,–
Mutwillensstrafe
363,–
5.000,–
   
KFZ-Steuer pro Monat
   
EUR
ATS
Krafträder je m3 Hubraum
0,0242
0,33
andere KFZ
  bis 3,5 t je KW abzüglich 24 KW
0,60
8,30
  – mindestens
6,–
83,–
  – höchstens
66,–
910,–
  mehr als 3,5 t je t
*)8,5
70,–
  – mindestens
*)73,–
600,–
  – höchstens
*)340,–
2.600,–
  – bei Anhänger – höchstens
*)272,–
2.100,–
  weniger als 12 t je t
5,09
70,–
  – mindestens
43,60
600,–
  12 t bis 18 t je t
5,45
75,–
  über 18 t je t
6,17
85,–
  – höchstens
*)246,80
3.230,–
  – bei Anhänger – höchstens
197,44
2.550,–
Tagessteuersatz für vorübergehend im Inland benützte ausländische KFZ
  Krafträder
1,1
15,–
  PKW und Kombi
2,2
30,–
  andere KFZ
*)13,–
90,–
*) Erhöht bei EURO-Umrechnung
Die Steuersätze gelten bis zur Einführung einer fahrleistungsabhängigen Maut.
   
Straßenbenützungsabgabe
(für schwere Lastfahrzeuge)
EUR
ATS
   
pro Kalendertag
8,–
110,–
pro Kalenderwoche
  bis 3 Achsen
  – ohne EURO-Einstufung
32,–
440,–
  – EURO I
29,–
400,–
  – EURO II
26,–
358,–
       
  bis 4 Achsen oder mehr
  – ohne EURO-Einstufung
50,–
688,–
  – EURO I
45,–
620,–
  – EURO II
41,–
564,–
pro Kalendermonat
  bis 3 Achsen
  – ohne EURO-Einstufung
96,–
1.320,–
  – EURO I
85,–
1.168,–
  – EURO II
75,–
1.032,–
   
  bis 4 Achsen oder mehr
  – ohne EURO-Einstufung
155,–
2.132,–
  – EURO I
140,–
1.926,–
  – EURO II
125,–
1.720,–
   
Zusatzabgabe pro Tag
4,50
62,–
   
Finanzstrafgesetz
   
EUR
ATS
Gerichtszuständigkeit bei Vorsatz
  strafbestimmender Wertbetrag
75.000,–
1 Mio
  bei Schmuggel, Hinterziehung von Eingangsabgaben
und Abgabenhehlerei
37.500,–
500.000,–
Geldstrafen
  Finanzordnungswidrigkeit
bis zu
3.625,–
50.000,–
  Verletzung der Verschluss-sicherheit
bei Vorsatz bis zu
14.500,–
200.000.–
  bei Fahrlässigkeit bis zu
3.625,–
50.000,–
  Unrichtiger Präferenz-nachweis
bei Vorsatz bis zu
29.000,–
400.000,–
  bei Fahrlässigkeit bis zu
2.900,–
40.000,–
  selbstverschuldete Berauschung
1.450,–
20.000,–
  Ordnungsstrafe
145,–
2.000,–
   
Größenklassen – Kapitalgesellschaften
   
EUR
ATS
Kleine
  Bilanzsumme bis
3,125 Mio
43 Mio
  Umsatz bis
6,250 Mio
86 Mio
  Arbeitnehmer bis
50
Mittelgroße
  Bilanzsumme bis
12,5 Mio
172 Mio
  Umsatz bis
25 Mio
344 Mio
  Arbeitnehmer bis
250
   
Kommunalsteuergesetz
 
EUR
ATS
Freibetrag
1.095,–
15.000,–
Freigrenze
1.460,–
20.000,–
       
Ab 1. Jänner 2002 sind diese Beträge auch auf Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten anzuwenden.
       
Gebührengesetz      
Stempelmarken sind aufgelassen!
Vollmachten, Dienstzeugnisse, Stundungs-, Raten- und Nachsichtsansuchen sind gebührenfrei, die Bogengebühr für bestimmte den Verkehrssteuern unterliegende Rechtsgeschäfte entfällt.
       
Sozialversicherung      
(prognostizierte EUR-Beträge)
2002
2001
   
Geringfügigkeitsgrenze p.m.
301,54
4.076,–
Geringfügigkeitsgrenze täglich
23,16
313,–
Höchstbeitragsgrundlage p.m.
3.270,–
44.400,–
Höchstbeitragsgrundlage täglich
109,–
1.480,–
Höchstbeitragsgrundlage Sonder-zahlungen p.A.
6.540,–
88.800,–
       

Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia

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