Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Hinweise für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2003

Dezember 2002

1.) Ende der Sparbuchschenkung

Diese wurde vom 30. Juni 2002 auf den 31. Dezember2002 verschoben und wird voraussichtlich der letzte Termin sein.

2.) Abfertigung neu

:: Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse
Wurde aus Vorsichtsgründen noch keine MV-Kasse aus-gewählt, schadet das nicht, weil die an die Gebietskrankenkasse ab 2003 eingezahlten Beiträge dort ohnedies zwischengeparkt werden.

:: Abfertigungsrückstellungen nach altem Recht
Der Rückstellungsprozentsatz wird bereits ab 2002 auf 47,5 % und für 2003 auf 45 % der Abfertigungsansprüche abgesenkt. Entschließt sich der Arbeitgeber zur Auflösung der Abfertigungsrückstellung, kann diese bereits im Jahre 2002 steuerneutral durchgeführt werden, unabhängig davon, ob auf das neue Abfertigungssystem übergegangen wird oder nicht. Die Auflösung im Jahre 2002 ist dann geboten, wenn bereits ab 2003 der Übertragungsbetrag an die MV-Kasse entrichtet wird, weil dann der volle Betrag in gleichhohen Jahresfünftelbeträgen steuerlich absetzbar ist.

3.) Steuerwirksame Zahlungen für 2002

Damit diese Beträge steuerlich abzugsfähig sind, müssen sie vor Jahresende bezahlt werden:
Spenden an bestimmte Forschungs- und Lehranstalten in der Höhe von 10 % des Jahreseinkommens 2001. Die Liste wurde mit Wirkung ab 5. Oktober 2002 um bestimmte private Museen und Dachverbände von Behindertensportorganisationen erweitert (§ 4 Abs 4 Z 6 EStG)
Sonderausgaben (Steuerberatungskosten in unbegrenzter Höhe, Kirchenbeiträge bis € 75,– p.a., Personenversicherungen mit den restriktiven Einschleifregelungen)
Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt z. B. für Katastrophenschäden und ab einer 25 %igen Erwerbsbehinderung. Mit Selbstbehalt z. B. Krankheitskosten
Steuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer

Zukunftsvorsorge
€ 300,-p.a.
Sachzuwendungen
€ 186,– p.a.
Betriebsveranstaltungen
€ 365,– p.a.
Mitarbeiterbeteiligung
€ 1.460,– p.a.
Belegschaftsbeteiligungsstiftung
€ 1.460,– p.a.
Option auf Beteiligung
€ 36.400,– p.a.
Zinsenersparnis für Darlehen (Zinssatz 4,5 %) bis
€ 7.300,–
Hochwasserentschädigung – keine Obergrenze  

4.) Einkommen von großjährigen Kindern

Familienbeihilfe
Der Anspruch entfällt, wenn im Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, sein zu versteuerndes Einkommen € 8.725,– übersteigt. In diesem Fall wird die im ganzen Jahr bezogene Familienbeihilfe zurückgefordert. Die bisherige Ferienregelung ist entfallen.
Einkommensteuer
Bei selbständiger Tätigkeit (z.B. freier Dienstvertrag) ist eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn das steuerpflichtige Einkommen € 6.975,– p.a. übersteigt.
Umsatzsteuer
Eine Umsatzsteuererklärung ist abzugeben, wenn der Jahresumsatz € 7.500,– übersteigt. Bis € 26.400,– p.a. besteht aber unechte Umsatzsteuerfreiheit (Kleinunternehmer).
Sozialversicherung
Übersteigt der Bezug aus einem echten Dienstverhältnis die Geringfügigkeitsgrenze von € 301,54 besteht Vollversicherungspflicht.

5.) Verlustzuweisungsmodelle

Auf die gemäß § 2 Abs. 2 a und b EStG bestehenden Verlustausgleichs- und Verlustvortragsverbote sei hingewiesen.
– Der Verlustausgleich ist versagt, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, sowie für Beteiligungen mit Schwerpunkt der Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder gewerblicher Vermietung. Solche Verluste können nur mit Gewinnen aus dieser Beteiligung in den Folgejahren verrechnet werden.
– Für den Verlustvortrag besteht eine Verrechnungsgrenze in der Höhe von 75 % der positiven Einkünfte.
Die gute Nachricht: Für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung sind in bestimmten Fällen Verlustbeteiligungsmodelle steuerlich anerkannt (z.B. Vorsorgewohnung)
Die schlechte Nachricht: Fremdfinanzierte Rentenversicherungsmodelle (z.B. „Schnee“-Modell) sind als Beteiligungen im oben angeführtem Sinn zu betrachten. Dies gilt für Verträge die nach dem 31. Juli 2002 abgeschlossen worden sind. Ab 31. Oktober 2000 gelten ferner restriktive Maßnahmen zur Vermeidung negativer ausschüttungsgleicher Erträge bei Investmentbeteiligungen.

6.) Sozialversicherungsrechtliche Begleitmaßnahmen anlässlich der Hochwasserkatastrophe

– Laufende Beitragsprüfungen werden unterbrochen
– Keine Beitragszuschläge für verspätete Meldungen
– Ratenzahlungen bei Zahlungsschwierigkeiten
– Nachsicht für Verzugszinsen
– Aussetzung von Einbringungsmaßnahmen

7.) Geringfügigkeitsgrenzen nach ASVG

Der Betrag wird sich voraussichtlich von € 301,54 p.m. im Jahre 2002 auf € 309,38 p.m. im Jahre 2003 erhöhen.

Bild: © Superingo - Fotolia

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