Erfolgreich steuern

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Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

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Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

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Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

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Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

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Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

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ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

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UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Neue Pauschalierungsverordnungen vom 15. Dezember 2000

Februar 2001

Erstmals bei der Steuerveranlagung für das Kalenderjahr 2000 können von folgenden Berufsgruppen die Betriebsausgaben und Vorsteuern pauschal ermittelt werden.

Künstler/Schriftsteller
BGBl. II Nr. 417/2000

Betriebsausgaben können mit 12% des Umsatzes (höchstens S 120.000,- p.a.) pauschaliert werden. Abgegolten sind damit die üblichen technischen Hilfsmittel (Geräte etc.), Telefon und Büromaterial, Fortbildung, Berufskleidung und Kosmetika, Tagesgelder, Arbeitszimmer, Geschäftsfreundebewirtung sowie üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben. Damit können z.B. Beratungskosten und betrieblich veranlaßte Fahrtkosten daneben geltend gemacht werden.
Vorsteuern sind mit 12% der pauschalierten Betriebsausgaben (höchstens mit S 14.400,- p.a.) begrenzt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Pauschalierung grundsätzlich nur bis zu einem Jahresumsatz von S 5 Mio möglich ist. Die gegenständliche Pauschalierungsverordnung ist aber steuerlich nur für geringere Umsätze geeignet. Die Betriebsausgabenpauschalierung für Schriftsteller mit 12% (höchstens S 120.000,- p.a.) ist nur bis zu einem Umsatz von S 2 Mio günstiger als die gesetzliche Pauschalierung mit 6% (ohne Höchstbetragsgrenze). Die geringere Vorsteuerpauschalierung laut gegenständlicher Verordnung gegenüber der gesetzlichen in der Höhe von 1,8% vom Umsatz (ohne Höchstbeitragsgrenze) bringt allerdings nur bis zu einem Umsatz von S 1 Mio einen optimalen Steuervorteil, weil die Einkommensteuerersparnis den Nachteil bei der Vorsteuer übersteigt.
Schriftsteller sollten bei der Erstellung ihrer Steuererklärung für 2000 daher sowohl die gesetzliche als auch die laut Verordnung vorgesehene Pauschalierung durchrechnen und die günstigste Variante wählen. Bis zu einem Umsatz von maximal S 1,5 Mio ist die Pauschalierung laut Verordnung günstiger als die gesetzliche, darüber wird sie zum Nachteil.
Für Künstler wird sich wenig ändern, da für sie die gesetzliche Betriebsausgabenpauschalierung ohnedies 12% beträgt.
Ausschluss von der Pauschalierung: Werden Betriebsausgaben bzw. Vorsteuern in tatsächlicher Höhe oder unter Inanspruchnahme der Individualpauschalierung bei einer weiteren Tätigkeit geltend gemacht, die mit der künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit im Zusammenhang steht, dann ist die gegenständliche Pauschalierungsverordnung nicht anwendbar. Unklar ist noch, wann ein Zusammenhang der weiteren Tätigkeit mit der schriftstellerischen bzw. künstlerischen Tätigkeit besteht.

Sportler
BGBl. II Nr. 418/2000

Die neue Verordnung tritt an die Stelle der bisherigen internen Dienstanweisungen (Geheimerlässe), nach denen 25% der gesamten Welteinkünfte der inländischen Steuer unterworfen waren (ehemalige Schifahrererlässe).
Nunmehr beträgt der Anteil der in Österreich zu versteuernden gesamten Welteinkünfte als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit 33%.
Voraussetzungen: unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich und überwiegendes Auftreten im Ausland im Rahmen von Wettkämpfen, Turnieren etc. Antrag auf Pauschalierung, keine Anrechnung ausländischer Steuern.

Bild: © John Hurst - Fotolia

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