Erfolgreich steuern

Erfolgreich steuern

Damit Ihr Unternehmen immer bestens auf Kurs bleibt.

Im Mittelpunkt steht der Klient.

Im Mittelpunkt der Klient

Wir sind für Sie da, betreuen Sie individuell,kompetent und kostentransparent.

Gemeinsam mehr erreichen

Gemeinsam Mehr erreichen_

Wir beraten und begleiten Sie auf Ihrem unternehmerischen Weg
- damit Sie über Ihre Ziele hinaus kommen!

Vorausschauend planen

Vorausschauend kalkulieren

Mit Know-how, Erfahrung und vollem Engagement erarbeiten wir Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg fördern und auch zukünftig sichern.

Ihr Partner zum Erfolg

Ihr Partner zum Erfolg

Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen unternehmerischen und steuerrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Planung Ihrer Unternehmensidee und erledigen Ihre Buchhaltung und Eingaben termingerecht.

previous arrow
next arrow

ÜBER UNS

Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

WIR BETREUEN SIE INDIVIDUELL & FAIR.

Wir bieten individuelle Lösungen Ihrer Steuerangelegenheiten.
Vorausschauende und steueroptimale Beratung, die ganz an Sie und Ihr Unternehmen angepasst ist, steht bei uns im Mittelpunkt.

Weil Erfolg planbar ist.

LERNEN SIE UNS KENNEN

UNSER LEITBILD

Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

Wir sind ein kundenorientiertes Unternehmen, das die Wünsche seiner Klienten schnell, gewissenhaft, verlässlich und kompetent ausführt.

Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

Wir sind danach bestrebt, unseren Mitarbeitern ein angenehmes Arbeitsklima zu bieten, um die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Arbeitsablauf zu schaffen.

Wir haben uns zum Ziel gemacht, unser Handeln mit den Wünschen unserer Klienten abzustimmen, um volle Zufriedenheit gewährleisten zu können.

Unsere Wissen ist Ihr Gewinn

Test

Sie möchten uns kennenlernen?
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Kredit oder Leasing bei PKW?

Februar 2001

Ab 1. Juli 2000 kann sich infolge der Änderung des Umsatzsteuergesetzes durch die Zuordnung des Vorsteuerabzuges von Reparaturaufwendungen an den Leasingnehmer das PKW-Leasing verteuern.

Rechtslage bis 30. Juni 2000

- Kein Vorsteuerabzug steht zu für die Anschaffung, Herstellung, Miete und den Betrieb von PKW, Kombi und Krafträdern. Unter anderem sind ausgenommen KFZ, die der gewerblichen Vermietung (Leasing) dienen. Leasingunternehmen können daher den Vorsteuerabzug für verleaste KFZ geltend machen. Die Leasingrate ist allerdings mit Umsatzsteuer zu verrechnen.
- Der PKW-Leasingnehmer kann die in der Leasingrate verrechnete Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.
- Erteilt im Falle einer Beschädigung des Kraftfahrzeuges der Leasinggeber den Auftrag zur Schadensbehebung, ist er Leistungsempfänger und hat den Vorsteuerabzug von der Reparaturrechnung. Der Kostenersatz des Schädigers stellt keinen Leistungsaustausch dar und ist daher umsatzsteuerfrei. Die Beteiligten hatten es daher in der Hand, eine Schadensminimierung dadurch zu erwirken, dass der Vorsteuerberechtigte (Leasinggeber) den Reparaturauftrag erteilte.

Rechtslage ab 1. Juli 2000

§ 12 Abs. 2 Zi 4 UStG verhindert die oben angeführte Wahlmöglichkeit zur Schadensminimierung, indem normiert wird, dass die auf Grund des Reparaturauftrages erbrachten Leistungen nicht als für den Leasinggeber, sondern als für den Leasingnehmer erbracht gelten, gleichgültig, wer den Auftrag erteilt hat. Der Nachsatz im Gesetz, dass die in der Reparaturrechnung ausgewiesene Umsatzsteuer den Leasingnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, geht im Falle des KFZ-Leasings im Hinblick auf die Weitergeltung des § 12 Abs. 2 Zi 2 lit b UStG (Vorsteuerausschluss) ins Leere. Laut einem in Ausarbeitung befindlichen Erlass des BMF soll diese Neuregelung aber nur für jene Fälle gelten, bei denen der Leasingnehmer vertraglich alle Risken aus dem Leistungsverhältnis zu tragen hat und nicht für Fullservice-Leasingverträge sowie für kurzfristige Leihwagen-Verträge.


Schlussfolgerung

Leasinggeber kalkulierten bisher die Leasingraten auf Basis der Vorsteuerabzugsmöglichkeiten und gaben dafür einen Nachlass bei der Kaskoversicherung. Durch die Gesetzesänderung ab 1. Juli 2000 ist daher für bestimmte neue Leasingverträge mit höheren Leasingraten zu rechnen. Die Verlängerung eines vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossenen Leasingvertrages ist als Abschluss eines neuen Vertrages zu werten. Sonst wird laut Erlass BMF vom 3. Juli 2000 für die vor dem 1. Juli 2000 abgeschlossenen Verträge von der neuen Besteuerungsregelung Abstand genommen.
Ob nunmehr Leasing oder Kredit günstiger ist, wird von der Vertragsgestaltung abhängen bzw. von der unterschiedlichen Beurteilung zwischen Kredit- bzw. Leasingwürdigkeit des Vertragspartners. Fullservice-Leasingverträge sind von der Verschlechterung demnach nicht betroffen.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia

KONTAKTIEREN SIE UNS

  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.