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Ihr Partner zum Erfolg

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Steuerberatung in Neunkirchen und Umgebung von Experten. Lernen Sie uns kennen und lassen Sie sich von unseren Konzepten und Lösungen überzeugen.

Wir stehen in Ihnen verlässlich und vertrauensvoll in allen Steuerangelenheiten zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch.

WIR SIND IHR KOMPETENTER PARTNER.

Besonders wichtig ist uns der persönliche Kontakt zu unseren Klienten, um sie optimal in allen Bereichen der Unternehmens- uns Steuerberatung zu betreuen.

WIR HABEN IHRE STEUERN IM GRIFF.

Wir beraten und begleiten Unternehmen jeder Größe in Neunkirchen und Niederösterreich.
Von der Steuerberatung über die laufende Buchhaltung bis hin zur Gründungsberatung sind wir für Sie da.

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Wir bürgen nunmehr seit 1969 für Qualität in allen Aufgabenbereichen einer Steuerberatungskanzlei.

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Wir haben Erfahrung bei der Beratung spezieller Berufsgruppen (z. B. Onlinehändler) und sorgen für eine termingerechte Abgabe der Abschlüsse an das Finanzamt.

Wir bilden uns permanent weiter, um immer auf dem letzten Stand zu sein und unsere Klienten optimal beraten zu können.

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

FAQs zur Investitionsprämie - Update

Oktober 2021
Kategorien: Klienten-Info

Bekanntermaßen hat die aws Investitionsprämie zum Ziel, die österreichische Wirtschaft in Folge der COVID-19-Krise mittels Anreizes für Unternehmensinvestitionen zu unterstützen. Dadurch sollen mitunter Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert werden und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Österreich gestärkt werden. Wenngleich die Frist für die Antragstellung zur Investitionsprämie bis 28. Februar 2021 dauerte und somit schon vorbei ist, ist das Thema z.B. in Richtung Abrechnung und Abrechnungslegung immer noch aktuell. Grundsätzlich ist der Fördernehmer verpflichtet, der aws spätestens 3 Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gem. Förderungszusage zu fördernden Investitionen eine Abrechnung über die durchgeführten Investitionen vorzulegen.

Die umfangreichen FAQs zur Investitionsprämie werden laufend aktualisiert und Klarstellungen eingearbeitet. Nachfolgend findet sich ein Überblick zu aktualisierten Themenbereichen.

  • Die FAQs stellen klar, dass geringwertige Wirtschaftsgüter mittels Investitionsprämie förderbar sind, sofern sie im Aufwand (Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung) als Abschreibung erfasst sind.
  • Werden Umweltförderungen in Anspruch genommen, so wirkt sich das nicht auf die (aws) Investitionsprämie aus - bereits erhaltene Umweltförderungen müssen im Zuge der Abrechnung der Investitionsprämie nicht vom Zahlungsbetrag der Investition abgezogen werden. Den FAQs folgend haben vergangene, gegenwärtige und zukünftige Zusagen für Förderungen im Bereich des Umwelt-, Klima-, Strahlen-, Natur- und Ressourcenschutz und der Kreislaufwirtschaft keine Auswirkungen auf die Förderfähigkeit durch die Investitionsprämie.
  • An Investitionen werden für die Inanspruchnahme der Investitionsprämie naturgemäß gewisse Anforderungen geknüpft. So muss eine förderungsfähige Investition u.a. aktivierungspflichtig sein und gesondert aktiviert werden, eindeutig einem Förderprozentsatz (14 % bzw. 7 %) bzw. Schwerpunkt zuordenbar sein und es muss auch für jede einzelne Investition eine eigene Rechnung vorliegen. In punkto Inbetriebnahme einer Investition gilt jenes Datum, welches für die unternehmensrechtliche und/oder steuerliche Abschreibung herangezogen wird.
  • Aufzupassen gilt es bei der Abrechnung von Anschaffungsnebenkosten. Die FAQs führen dazu aus, dass Anschaffungsnebenkosten wie z.B. Montage- oder Anschlusskosten bei der Abrechnung (im aws Fördermanager) als separate Investitionen erfasst werden müssen. Sofern die Anschaffungsnebenkosten eindeutig der genehmigten und abgerechneten Investition zuordenbar sind, können sie mit 7 % gefördert werden. Gelingt keine separate Erfassung der Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der Abrechnung, wird die gesamte Investition mit maximal 7 % gefördert (auch wenn sie einem der drei besonders geförderten Bereiche - Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit - zuordenbar ist). Unter bestimmten Voraussetzungen können Anschaffungsnebenkosten mit 14 % gefördert werden. Das ist dann der Fall, wenn die Nebenkosten der abgerechneten (mit 14 % geförderten) Investition unmittelbar zugeordnet und als Kernelemente der Investition angesehen werden können und für die Funktionsfähigkeit erforderlich sind. Überdies müssen die Anschaffungsnebenkosten aktivierungspflichtig sein.
  • Eine Klarstellung beinhalten die FAQs auch zum Thema Betriebsnotwendigkeit einer Investition. Darunter ist die Zugehörigkeit der zu fördernden Investition zum Betriebsvermögen im steuerrechtlichen Sinn zu verstehen. Gegebenenfalls ist dies im Zuge der Abrechnung durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Betriebsnotwendigkeit kann auch im Falle eines nicht überwiegenden Privatanteils vorliegen. Die Förderung erstreckt sich dann allerdings ausschließlich auf den betrieblich genutzten Teil der Investition.

Bild: © Adobe Stock - PeJo

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